Bubikon informiert über Verlängerung der Vogelgrippe-Massnahmen im Kontrollgebiet

(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Aufgrund des anhaltenden Wildvogelzuges und der aktuellen epidemiologischen Lage haben Bund und Kantone entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe im Kontrollgebiet bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern. Dies schreibt die Gemeindeverwaltung in einer Mitteilung.


Um Hausgeflügel wirksam vor der Vogelgrippe zu schützen, muss der Kontakt mit Wildvögeln unterbunden werden. Bund und Kantone haben hierfür drei Varianten ausgearbeitet, von denen eine umgesetzt werden muss:

  •  Der Auslauf des Hausgeflügels wird auf den geschlossenen Aussenklimabereich (Wintergarten) beschränkt.
  •   Die Futter- und Tränkestellen im Aussenbereich sind nicht zugänglich für Wildvögel; die Auslaufflächen und Wasserbecken sind durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert. In der Regel heisst dies, dass die Tiere ausschliesslich im Stall oder im Wintergarten gefüttert und getränkt werden.
  •  Das Hausgeflügel wird in einem geschlossenen Stall gehalten.


Weiter müssen Hühnervögel von Wasser- und Laufvögeln getrennt gehalten werden. Ebenfalls müssen Hygienemassnahmen umgesetzt werden.

Die Geflügelhaltenden sollen – insbesondere wo es zu Unruhe in der Herde kommt – den Tieren zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten als Kompensation zur räumlichen Restriktion anbieten. (bn)

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