Gemeinderat mahnt zu Rücksichtnahme und Toleranz

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

Im Hinblick auf die Silvester-Feierlichkeiten mahnt der Gemeinderat Bubikon mit einem Flyer in die Haushaltungen zu «Rücksichtnahme, Toleranz und Sicherheit für Umwelt, Mensch und Tier» beim Umgang mit Feuerwerk.

 

Generell sei Feuerwerk in Bubikon gemäss Polizeiverordnung nur in den Nächten vom 1. auf den 2. August und vom 31. Dezember auf den 1. Januar erlaubt. Feuerwerk dürfe nur so abgebrannt werden, dass keine Personen, Tiere oder Sachen gefährdet werden: «Durch das Abbrennen von Feuwerk darf die Nachbarschaft und die Bevölkerung nicht übermässig belästigt werden», schreibt der Gemeinderat. Er empfehle deshalb, das Einverständnis der möglicherweise unmittelbar Betroffenen einzuholen beziehungsweise diese vorgängig zu informieren. Auf Knalleffkete oder Kracher, Knallraketen und derleichen sei «nach Möglichkeit zu verzichten».

 

Ausserdem müssten Abfälle und Rückstände fachgerecht und auf eigene Kosten entsorgt werden. Der Gemeinderat lehne jede Haftung für Unfälle, Schäden oder anderweitige Ansprüche, die mit dem Abbrennen von Feuerwerk stehen, ab. (bn)

 

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