Gemeinderat will Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV auslagern

(Bild: svazurich.ch)
(Bild: svazurich.ch)

Der Gemeinderat Bubikon will aus Kostengründen die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) auslagern. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022.

 

Derzeit betreut die Durchführungsstelle Zusatzleistungen zur AHV/IV der Gemeinde Bubikon rund 125 Zusatzleistungsfälle, schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung. Im Mai 2022 beantragte die Abteilung Soziales für die Durchführungsstelle eine Stellenerhöhung um 20 Prozent auf total 130 Stellenprozente. Der Gemeinderat nahm dies zum Anlass, die Stellenerhöhung vorerst auszusetzen. Er beauftragte die Abteilung
Soziales, verschiedene Auslagerungsszenarien zu prüfen und mit den Kosten der Durchführungsstelle der Gemeinde zu vergleichen. Kurz darauf kündigten die beiden Sachbearbeiterinnen Zusatzleistungen. «Dem Gemeinderat lagen zu diesem Zeitpunkt die gewünschten Abklärungen noch nicht vor, und er verzichtete bewusst auf eine Stellenausschreibung», schreibt der Gemeinderat.

 

Mitte Juli 2022 lagen die Analysen vor und der Gemeinderat stellte fest, dass die Fallkosten der eigenen Durchführungsstelle derzeit bei gut 1'200 Franken pro Fall liegen. Dem stehe das günstigste Angebot für das externe Führen der Durchführungsstelle von der SVA Zürich gegenüber: Diese würde bis Ende 2023 520 Franken pro Fall verrechnen und ab Januar 2024 490 Franken.


Aus diesem Grund habe der Gemeinderat beschlossen, die Durchführungsstelle an die SVA Zürich auszulagern. Der Gemeinderat sei sich bewusst, dass damit die persönliche Beratung in Fragen der Zusatzleistung vor Ort nicht mehr möglich ist. Diese könne aber künftig bei der SVA in Zürich stattfinden. Der Gemeinderat rechnet mit einem jährlichen Sparbetrag von über 80'000 Franken, wenn die SVA Zürich künftig die Durchführungsstelle Zusatzleistungen zur AHV/IV führt. Laut dem Gemeinderat liegt bereits die Zustimmung der Rechnungsprüfungskommission (RPK) zu diesem Geschäft vor. (bn)

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Kommentare: 1
  • #1

    Strehle Franziska (Freitag, 28 Oktober 2022 00:01)

    Und wer übernimmt dann die Fahrkosten nach Zürich?? Man bedenke und vergisst alleweil dass noch lange nicht alle im Online " Marketing" auskennen und auch keins haben!! Und vieles dazu auch noch nicht klappt!!