Für das Bubiker Friedensrichteramt zeichnet sich eine Kampfwahl ab

(Bild: buebikernews)
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Für das nach dem Rücktritt von Dorothe Kienast vakant werdende Bubiker Friedensrichteramt zeichnet sich eine Kampfwahl ab: Wie aus einer amtlichen Publikation vom Freitag hervorgeht, haben sich innert der angesetzten Frist zwei Kandidierende gemeldet: der Bubiker Rechtsanwalt Ronald Kessler (FBV) und die Gossauer Rechtsanwältin und Mediatorin Carol Wiedmer (parteilos).

 

Bis zum 30. September ist nun zweite Frist angesetzt worden, innert welcher die Vorschläge ergänzt oder zurückgezogen werden können. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Kandidierende mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Wenn nach dieser Frist noch immer mehr als ein Kandidat oder eine Kandidatin vorgeschlagen sind, kommt es am 27. November 2022 zur Urnenwahl. (bn)

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