Der Gemeinderat Bubikon hat auf den 1. August 2022 ein neues «Reglement Vereinsförderung» in Kraft gesetzt und publiziert. Es stützt sich auf das bereits im Februar verabschiedete «Vereinsförderungskonzept» und regelt, welche Vereine unter welchen Bedingungen von finanziellen Beiträgen und von der Nutzung kommunaler Einrichtungen – Räumlichkeiten und Sportplätze – profitieren können.
Gefördert werden demnach gemeinnützige Vereine, deren Zweck «im öffentlichen Interesse liegt und bei denen die Vereinsmitgliedschaft grundsätzlich allen Einwohnerinnen und Einwohnern unabhängig ihrer Herkunft, Religion oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit offensteht». Für die finanzielle Unterstützung als Jugendförderbeiträge stehen Vereine im Vordergrund, «welche die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen, fördern und darüber hinaus zur Integration und Sozialisation beitragen».
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