Verschwörungstheorien

Als Grund für den Rückzug der Schulpräsidiums-Kandidatur von Ueli Giger nennt die SVP in ihrer Mitteilung "eine Vereinbarung der aktuellen Schulpflege, das Präsidium aus ihrer Mitte zu besetzen". Die Medien hätten "dies mit entsprechenden Berichten unterstützt, indem Sachpolitik gänzlich aussen vor gelassen" worden sei.

 

Diese kryptischen Sätze werfen Fragen auf. "buebikernews" ist nichts von einem Beschluss der bisherigen Schulpflege bekannt, "das Präsidium aus ihrer Mitte zu besetzen". Zu einem solchen Beschluss wäre die Schulpflege gar nicht befugt, und ein solcher Beschluss hätte auch keinerlei Rechtswirkung. Selbstverständlich werden alle Behördenvertreter auch in Bubikon vom Volk gewählt, und den Behörden steht keinerlei Recht zu, auf das Wahlverfahren irgendwie unzulässig Einfluss zu nehmen. Allerdings ist es den einzelnen Mitgliedern einer Behörde – auch sie sind Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – unbenommen, sich über eine bevorstehende Wahl eine eigene Meinung zu bilden und diese als Privatpersonen auch zu äussern.

 

Der Vorwurf der SVP, der auf eine unbefugte Einflussnahme auf das Wahlgeschehen durch eine Behörde zielt, bedarf einer Klärung. Ebenso der zweite Vorwurf, "die Medien" hätten "dies mit entsprechenden Berichten unterstützt". Weder "buebikernews" noch "Zürcher Oberländer" oder "regio.ch" haben irgendwelche Berichte publiziert, aus denen sich eine solche Behauptung ableiten liesse. Solange die SVP der Öffentlichkeit harte Fakten vorenthält, sind entsprechende Behauptungen ins Reich diffuser Verschwörungstheorien zu verweisen.

 

Thomas Illi

 

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