RPK für Doppelturnhalle Wolfhausen und neue Schulgemeindeordnung

Schulpflege hat der RPK offenbar zugesichert, dass die Doppelturnhalle Bubikon nicht vor 2020 gebaut wird

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) der Gemeinde Bubikon empfiehlt beide Vorlagen der Schulgemeinde für die Urnenabstimmung vom 22. September 2013 zur Annahme, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

 

Den Bedarfnachweis für die Doppelturnhalle in Wolfhausen hält die RPK für erbracht. Aufgrund ihrer Funktion beurteilte die RPK
jedoch nicht, ob andere Standorte oder Dimensionen allenfalls sinnvoller wären, sondern prüfte einzig das vorliegende Projekt auf seine finanzielle Tragbarkeit hin. In diesem Zusammenhang ist laut der RPK zunächst festzuhalten, dass der Bau einer Doppelturnhalle in Wolfhausen zu einer erheblichen Neuverschuldung führen und den finanziellen Handlungsspielraum der Schulgemeinde einschränken würde. Die RPK liess sich daher von der Schulpflege zusichern, dass sich weitere Investitionsvorhaben der Schule etappieren oder zurückstellen lassen und namentlich der Bau einer neuen Doppelturnhalle in Bubikon nicht vor 2020 vorgesehen sei.


Vor diesem Hintergrund könne die RPK dem vorliegenden Turnhallenprojekt zustimmen, heisst es im Abschied der RPK. Ob weitere Vorhaben die Zustimmung der RPK verdienen, werde erst im gegebenen Zeitpunkt zu beurteilen sein. Die Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der geplanten Doppelturnhalle bietet sich laut RPK an und ist im Sinne einer Förderung erneuerbarer Energien zu unterstützen.

Die RPK empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, auch der Totalrevision der Schulgemeindeordnung zuzustimmen.

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