Gartenabfälle verbrennen ist im Winter verboten

Wenn im Herbst die Blätter fallen und sich Laub und Geäst vom Rückschnitt der Sträucher, Hecken und Bäume zu Haufen auftürmen, stellt sich die Frage: wohin damit? Anzünden ist keine gute Idee. Der stinkende Rauch belastet die Luft mit Feinstaub. Darum ist das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Spätherbst und Winter verboten.

Am naheliegendsten ist es, das Grüngut aus dem Garten zusammen mit den Küchenabfällen selbst zu kompostieren und als Dünger und Bodenverbesserer zu nutzen. Viele Gemeinden bieten einen Häckseldienst für Grünschnitt an – zerkleinert verrottet er schneller und geruchsärmer. Wer nicht selbst kompostieren will oder kann, für den bieten die meisten Zürcher Gemeinden spezielle Grünabfuhren an. Das Grüngut wird dann in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Der Abfallkalender gibt Auskunft, wann die Abfuhren stattfinden und was dabei zu beachten ist.

Gemäss Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung des Kantons Zürich dürfen in den Monaten November bis Februar keine Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien verbrannt werden. Ausgenommen davon sind Brauchtumsfeuer und Grillfeuer.

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