Bewilligungsfähige Varianten gesucht

Kein Thema mehr: Linienführung im Ambitzgiried zwischen Wetzikon und Bubikon
Kein Thema mehr: Linienführung im Ambitzgiried zwischen Wetzikon und Bubikon

Oberlandautobahn: Anbindung an Forchstrasse mit weitgehender Tunnelführung ab Ottikon im Vordergrund

bpd.Im Juni hatte das Bundesgericht mit seinem Urteil einen Teil der Streckenführung im Projekt Lückenschluss Oberlandautobahn zurückgewiesen, da dieser die Moorlandschaft in unzulässiger Weise beeinträchtigen würde. Der Regierungsrat hat nun die Volkswirtschafts- und die Baudirektion beauftragt, bis zur voraussichtlichen Aufnahme der ganzen Strecke ins Nationalstrassennetz Anfang 2014 eine bewilligungsfähige Variante auszuarbeiten.

 

Am 18. Januar 2012 beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz aus dem Jahr 1960 anzupassen und – nebst anderen Verbindungen – die heutige A53 (Brüttisellen – Wetzikon – Rapperswil – Reichenburg) ins Netz aufzunehmen. Diese Anpassung soll per 1. Januar 2014 umgesetzt werden und ist Voraussetzung für die weitere Projektierung, den Ausbau und die Finanzierung des Lückenschlusses durch den Bund. Der Regierungsrat betont daher die Bedeutung der Übernahme der A53 durch den Bund für den Kanton Zürich, aber auch für St. Gallen und Schwyz.

 

Der Regierungsrat will die dem Kanton verbleibende Zeit nutzen und bis Ende 2013 mindestens eine bewilligungsfähige Variante ausarbeiten. Diese Arbeiten sollen unter engem Einbezug der Standortgemeinden und des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) erfolgen. Damit kann das Lückenschlussprojekt der A53 für die Aufnahme ins Nationalstrassennetz planerisch vorbereitet werden. Hauptziel bleibt der Lückenschluss mit einer vierspurigen Hochleistungsstrasse, wobei eine Anbindung an die Forchstrasse im Gebiet von Ottikon (Gemeinde Gossau) mit einer weitgehenden Tunnelführung im Vordergrund steht.

Diese Ersatzvariante zur gescheiterten Linienführung war erst 2007 aus dem Richtplan gestrichen worden, weshalb auf Vorarbeiten zurückgegriffen werden kann.

Der Halbanschluss Wetzikon Ost wurde vom Bundesgericht nicht abschliessend beurteilt, tangiert aber ebenfalls die geschützte Moorlandschaft. Um die Verfahrensrisiken für ein neues Projekt möglichst gering zu halten muss geprüft werden, ob dieser Anschluss zwingend notwendig ist. Damit die dringendsten Verkehrsprobleme möglichst rasch gelöst werden können, wird auch die Möglichkeit einer Umsetzung in Etappen geprüft.

Download
Der Regierungsratsbeschluss zur Oberlandautobahn
892.pdf
Adobe Acrobat Dokument 40.3 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 0