Seklehrerdiplom nötig

Nur noch Lehrpersonen mit Diplom dürfen sich für das Fach Religion und Kultur auf der Sekundarstufe qualifizieren. Der Bildungsrat hat die Zulassungsbedingungen für die Weiterbildung entsprechend geändert.

 

Das Fach Religion und Kultur wird auf der Sekundarstufe von Lehrpersonen mit einer abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung erteilt. Dies hat der Bildungsrat im Dezember 2006 festgelegt. Da zu Beginn der Facheinführung im Jahr 2007 das Interesse der Sekundarlehrpersonen für die Weiterbildung eher gering war, wurden – unter bestimmten Voraussetzungen und im Sinne einer Übergangsregelung für die Einführungsphase – auch ehemalige Fachlehrpersonen des Konfessionell-kooperativen Religionsunterricht (Kokoru) ohne Sekundarlehrdiplom zu den Weiterbildungskursen an der Pädagogischen Hochschule Zürich zugelassen. Diese Übergangsregelung hat der Bildungsrat jetzt aufgehoben. Ab Schuljahr 2013/14 können nur noch Lehrpersonen mit einem Sekundarlehrdiplom die Lehrbefähigung für das Fach Religion und Kultur an der PH Zürich erwerben.

Religion und Kultur ist nicht als konfessioneller Religionsunterricht angelegt, sondern als ein Fach, das Wissen über die Religionen vermittelt. Der Lehrmittelverlag Zürich entwickelt im Rahmen der Lehrmittelreihe «Blickpunkt – Religion und Kultur» Unterrichtsmaterialien: «Blickpunkt 1» für die Unterstufe erscheint im Mai 2012. «Blickpunkt 2» für die Mittelstufe und «Blickpunkt 3» für die Sekundarstufe werden im Mai 2013 zur Verfügung stehen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0