Seit dem Inkrafttreten des absoluten Feuerverbotes am 17. Juli 2026 hat die Kantonspolizei St.Gallen – auch in der Region Obersee – diverse Verstösse gegen
das Feuerverbot festgestellt und geahndet.
Seit Freitag, 17. Juli 2026, gilt im ganzen Kanton St.Gallen ein absolutes Feuerverbot. Das heisst, es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen, auch nicht im
eigenen Garten. Seit diesem Zeitpunkt hat die Kantonspolizei St.Gallen im ganzen Kantonsgebiet rund 40 Verstösse gegen das Feuerverbot festgestellt. Es wurden wiederholt Feuer im
Freien oder im Wald entfacht sowie Holzkohlegrills oder Feuerschalen benutzt. Die Fehlbaren wurden ermahnt oder zur Anzeige gebracht.
Die Wälder und die Natur sind trotz der bisherigen Niederschläge so trocken, dass weiterhin eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Schon ein kleiner
Funke kann grosse und unberechenbare Brände entfachen. In Schmerikon und Uznach musste die Feuerwehr aufgeboten werden. In Schmerikon kam
es aufgrund eines zuvor entfachten und nicht vollständig gelöschten Feuers zu einem Flurbrand, in Uznach geriet aus noch unbekannten Gründen ein
Baumstrunk in Brand.
Das Feuerverbot wird im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit sowie bei entsprechenden Meldungen kontrolliert. Oberstes Ziel ist dabei die Gefahrenabwehr
und die Verhinderung von Wald- und Flächenbränden. Bei einer Missachtung drohen Bussen. In der Regel werden fehlbare Personen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt,
welche über die entsprechende Strafe entscheidet. Bei Uneinsichtigkeit wird konsequent eingeschritten. (KAPO SG/bn)


Kommentar schreiben