Im zweiten Anlauf hat es geklappt: Die Bubiker Gemeindeversammlung hat am Mittwoch (10. Juni 2026) der Neuauflage einer Parkierungsverordnung klar zugestimmt. Ebenso klar wurde die Jahresrechnung 2025 abgenommen.
Die von Finanzvorsteherin Susanne Berchtold präsentierte Jahresrechnung 2025 der Gemeinde Bubikon bestätigt eine
«äusserst stabile Finanzlage»: Mit einem Ertragsüberschuss von rund 4.2 Mio. Franken entspreche das Ergebnis nahezu exakt dem Budget, konnte die Gemeinde bereits im April
verkünden. Gleichzeitig konnten wichtige Investitionen realisiert und die Reserven für zukünftige Investitionen weiter ausgebaut werden können.
Der Bilanzüberschuss der Gemeinde Bubikon beläuft sich per 31. Dezember 2025 auf 52'394'330.98 Franken. Das Vermögen pro
Einwohnerin bzw. Einwohner hat sich von 2'435 auf 2'760 Franken erhöht. Damit sei die Gemeinde Bubikon «auf Kurs, um die notwendigen Reserven für die kommenden umfangreichen Investitionen in
die Schul- und Sportinfrastruktur zu schaffen.»
Wenig Widerstand gegen Parkierungsverordnung
Nachdem eine erste Parkierungsverordnung an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 abgelehnt worden war, präsentierte der Gemeinder eine überarbeitete Fassung. In der Neuauflage wurde auf die Einführung der Gebührenpflicht beim Parkplatz Egelsee sowie bei den Parkplätzen auf der Sennweid- und Stationsstrasse verzichtet. Der Parkplatz beim Gemeindehaus/Friedhof soll gemäss der Neuauflage gebührenpflichtig werden, jedoch mit einer Gratisparkzeit von 2 Stunden. Damit seien sowohl Beerdigungen als auch Behördengänge bei der Gemeindeverwaltung möglich, ohne Parkgebühren entrichten zu müssen, heisst es im Beleuchtenden Bericht. Auch auf die Ausweitung der Gebührenpflicht an Sonntagen wurde in der neuen Fassung verzichtet. Schliesslich wurden die heute geltenden gebührenpflichtigen Parkierungszeiten nicht erweitert. Auch die heute geltenden Gebührenansätze sollen vorläufig unverändert bleiben.
Gemeinderat Reto Frey betonte an der Versammlung, dass Bubikon gemäss der Gemeindeordnung eine Parkirungsverordnung als Rechtsgrundlage brauche. Mit der neuen Verordnung seien mit Kosten von rund 20'000 Franken zu rechnen, bei gleichzeitig geringen Mehreinnahmen durch die neu gebührenpflichtigen Parkplätze. Johannes Näf stellte den Antrag, eine Bargeld-Bezahlmöglichkeit grundsätzlich und nicht nur «nach Möglichkeit» vorzusehen, was in der Versammlung keine Mehrheit fand.
Fragen zur mobilen Sammelstelle Wolfhausen
Zur geplanten Aufhebung der mobilen Sammelstelle in Wolfhausen hatte Alois Degonda (Wolfhausen eine schriftliche Anfrage gemäss §17 des Gemeindegesetzes eingereicht, die an der Versammlung zu beantworten war.
Wie buebikernews bereits berichtete, geht aus der vorab publizierten gemeinderätlichen Antwort als wichtigste Neuigkeit hervor, dass die mobilie Sammelstelle für ein weiteres Jahr in Betrieb bleibt. In diesem Übergangsjahr sollen laut dem Gemeinderat die Frequenzen beobachtet und Anpassungen im Angebot evaluiert werden.
Der Antrag des Anfragers, das Thema an der Versammlung zu diskutieren, fand keine Mehrheit. Nach rund einer Stunde konnte Gemeindepräsident Hans-Christian Angele die Versammlung schliessen und die 110 Stimmberechtigen an die Feuerwehr weiterrerichen, welche vor dem Saal Grillwürste bereitgestellt hatte.
(bn)


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