Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich hat die öffentliche Eigenschaft ausgewählter
stehender Gewässer auf Gemeindegebiet überprüft und in Hombrechtikon einige Stehgewässer als öffentliche Gewässer eingestuft:
- Ützikerrietbachweiher, Naturschutzgebiet Ütziker Riet
- Oberer Dändlikerbachweiher, Naturschutzgebiet Ütziker Riet
- Seeweidweiher, Naturschutzgebiet Seeweidsee
- Schirmensee, Naturschutzgebiet Seeuferried Unter Schirmensee
- Unterer Dandlikerbachweiher, Naturschutzgebiet Ütziker Riet
Im Rahmen eines kantonsweiten Projekts nimmt das AWEL laut Mitteilung neu auch kleine und mittelgrosse Stehgewässer in
den Bestand der öffentlichen oberirdischen Gewässer auf, sofern sie bestimmte hydrologische und rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Grundlage dafür bildet eine einheitliche kantonale Praxis, die zur Sicherstellung der
Aufsichtspflicht und zur Umsetzung gewasserschutzrechtlicher Vorgaben dient.
Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie die Gemeinden wurden mit
Schreiben vom 14. August 2025 über die bevorstehende Verfügung orientiert.«Es bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände
gegen die vorgesehene Aufnahme.» Eine Mitwirkung der Gemeinde bei der Namensgebung sei
möglich, werde aber in diesem Fall nicht beansprucht. (bn)


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