Externe Bauherrenunterstützung für Bubiker Schulraumprojekt

(Bild: bubikon.ch
(Bild: bubikon.ch

 

Am 3. Dezember 2025 hat die Bubiker Gemeindeversammlung den Projektierungskredit für die Schul- und Sportanlage Bubikon gutgeheissen. Bereits einige Tage zuvor, am 26. November 20925, hat der Gemeinderat die Bedingungen festgelegt, unter welchen der Autrag für eine externe Bauherrenunterstützung für dieses Prtojekt vergeben werden soll.

 

Konkret geht es um die Ausarbeitung des Wettbewerbsprojekts zu einem konkreten Vor- und Bauprojekt sowie Unterstützung für die spätere Ausschreibungsphase, Realisierung und Inbetriebnahme. Die Bauherrenunterstützung «unterstützt die Gemeinde in einem herausfordernden Projekt als Partnerin mit spezifischem Fasswissen und Erfahrungen», heisst es im betreffenden Gemeinderatsbeschluss.

 

Insbesondere wurden in dem Beschluss die Zuschlagskriterien und deren Bewertung festgelegt. Mit der Submission für die externe Bauherrenunterstützung wurde die Abteilung Liegenschaften beauftragt. (bn)

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Kommentare: 1
  • #1

    Fasswissen? (Montag, 12 Januar 2026 14:48)

    So steht es tatsächlich im Gemeinderatsbeschluss. Liest keines der 7 Ratsmitglieder was geschrieben wird?
    Fasswissen, hoffentlich geht es nicht um Alkohol.................................