GZO: Neuer Schuldenruf für Anleihensgläubiger

(Bild: buebikernews)
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Die Sachwalter der GZO Spital Wetzikon AG haben die Anleihensgläubiger am Mittwoch (7. Januar 2026) mit einer amtlichen Publikation aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel innert Monatsfrist bis zum 9. Februar 2026 schriftlich anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind laut Mitteilung an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt.

Die Anleihegläubiger der CHF 170 Mio. Anleihe der GZO AG werden laut der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt gebeten, ihre Forderungen mit dem von den Sachwaltern zur Verfügung gestellten Formular anzumelden. Das Formular sowie detaillierte Angaben über die Forderungsanmeldung können auf der Website www.sachwalter-gzo.ch abgerufen werden.


Die Anleihegläubiger müssen ihre Forderungen individuell anmelden. Die Forderungen sind durch Einreichung der Obligationstitel nachzuweisen. Die erneute Durchführung des Schuldenrufs richtet sich ausschliesslich an die Anleihensgläubiger. Alle übrigen Gläubiger sind davon nicht betroffen. Für diese wurde der Schuldenruf bereits durchgeführt.

(bn)


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