Das weckt Erinnerungen an die Corona-Pandemie vor fünf Jahren: «Aufgrund einer sehr intensiven Grippewelle» hat das GZO Spital Wetzikon eine generelle, temporäre Maskenpflicht ein. Die Maskenpflicht gilt bereits seit Samstag, 3. Januar 2026 «für alle Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher».
Für Patientinnen und Patienten gilt die Maskentragpflicht laut einer Medienmitteilung des Spitals «auch im Zimmer, sobald sie im Kontakt sind mit weiteren Personen». Einzig im Bett müsse keine Maske getragen werden. (bn)


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