Wasserleitung an der Giessenstrasse musste verlegt werden

(Screenshot: bubikon.ch)
(Screenshot: bubikon.ch)


Im Zusammenhang mit der Sanierung der Giessenstrasse in Bubikon hat die Gemeinde Bubikon der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland ein Leitungsbaurecht eingeräumt. Dies geht aus einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss hervor.

 

Die Grundwasserversorgung Zürcher Oberland beliefert seit 1957 Gemeinden im Zürcher Oberland mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Für die Verteilung des Wassers wurde vor
rund 50 Jahren eine Faserzementleitung von Bubikon nach Rapperswil-Jona erstellt. Diese Leitung befand sich im Bereich der Giessenstrasse, Bubikon, in Vorgärten. Die Gemeinde Bubikon plant die Giessenstrasse zu sanieren. Aufgrund der Bruchgefahr infolge der Bauarbeiten wurde die rund 50-jährige Eternitleitung DN 400 mm vorsorglich verlegt. Eine Verlegung in die
Giessenstrasse kam aus Platzgründen nicht in Frage. Daher wurde sie im Wiesland neu erstellt.

Als Gegenleistung für die Einräumung dieser Dienstbarkeit wurde eine Entschädigung von pauschal pauschal 2'217 Franken vereinbart. (bn)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0