Die Lanfrauenvereinigung Bezirk Hinwil feiert 2026 ihr 88-jähriges Jubiläum und hat bei der Abteilung Gesellschaft der Bubiker
Gemeindeverwaltung am 28. Oktober 2025 ein Gesuch um einen finanziellen Beitrag eingereicht. Dieses wurde am 26. November 2025 jedoch vom Gemeinderat abgelehnt,
wie aus dem betreffenden Gemeinderatsbeschluss hervorgeht.
Die Landfrauenvereinigung Bezirk Hinwil möchte laut dem Gesuch ihr Jubiläum nutzen, um die Zusammenarbeit, den Austausch
und die Unterstützung der regionalen Landwirtschaft sowie der ländlichen Gemeinschaft zu stärken. Mit einem Beitrag aus dem Bubiker-Fonds wäre die Organisation eines Jubiläumsanlasses für
die Mitglieder des Bezirks Hinwil mit einem kulturellen Rahmenprogramm und einem gemeinsamen Essen geplant
gewesen.
Der Zweck des Bubiker-Fonds dient laut dem Gemeinderatsbeschluss der Ausrichtung von Beiträgen an natürliche Personen oder Organisationen für ideelle, gemeinnützige, wohltätige oder öffentliche Zwecke auf dem Gebiet der politischen
Gemeinde Bubikon. «Ein Jubiläumsanlass, welcher nur für Mitglieder einer Vereinigung organisiert wird, stellt keinen
ideellen, gemeinnützigen, wohltätigen oder öffentlichen Zweck dar», schreibt der Gemeinderat. Der Sitz der Vereinigung sei nicht auf dem Gebiet der
Politischen Gemeinde Bubikon, und es sei nicht bekannt, ob der Anlass auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Bubikon stattfinden soll.
Aus diesen Gründen sei der Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Bubiker-Fonds abzulehnen. (bn)


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