Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den verantwortlichen Journalisten des Portals «Inside Paradeplatz» wegen des Verdachts auf
Bankgeheimnisverletzung mit Datum vom 8. Dezember 2025 eingestellt. Der journalistische Quellenschutz stehe in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen, schreibt die Staatsanwaltschaft
in einer Mittreilung.
Gestützt auf die Strafanzeige eines Betroffenen eröffnete die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich Ende 2019 ein Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft
wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses. Dies, nachdem namentlich das Portal «Inside Paradeplatz» über Finanztransaktionen und bankinterne Unterlagen
einer Privatbank berichtet hatte.
Die Staatsanwaltschaft sistierte das Verfahren, nachdem die Täterschaft nicht ermittelt werden konnte und keine weiterführenden, erfolgsversprechenden
Ermittlungsansätze bestanden. Gegen diese Sistierung erhob eine Verfahrenspartei Beschwerde beim Obergericht, welches die Beschwerde guthiess. Auch die Ermittlungen im wiederaufgenommenen
Verfahren blieben ergebnislos, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren unter anderem mit dem Hinweis auf den journalistischen Quellenschutz im Herbst 2023 ein zweites Mal sistierte. Dagegen
erhob eine Verfahrenspartei erneut Beschwerde beim Obergericht, welches dem Beschwerdeführer Recht gab und die Staatsanwaltschaft anwies, gegen den Journalisten ein Strafverfahren zu eröffnen.
Dabei seien namentlich auch Zwangsmassnahmen zur Beweiserhebung in Betracht zu ziehen, so das Obergericht.
Gestützt auf den obergerichtlichen Beschluss eröffnete die Staatsanwaltschaft schliesslich eine Strafuntersuchung gegen den beschuldigten Journalisten und führte im
Sommer 2025 Beweiserhebungen in den Büros von «Inside Paradeplatz» durch. Der Journalist verlangte die Siegelung sämtlicher sichergestellten Unterlagen und Daten unter Berufung auf den
journalistischen Quellenschutz.
Das durch die Staatsanwaltschaft im Entsiegelungsverfahren angerufene Zwangsmassnahmengericht Zürich wies mit Beschluss vom 2. Juli 2025 das Gesuch auf Entsiegelung
ab. Es begründete den Entscheid damit, dass kein genügender Anfangsverdacht gegen den beschuldigten Journalisten vorliege und der journalistische Quellenschutz die
Verwertung der erhobenen Beweise untersage. Das Zwangsmassnahmengericht kam damit im Wesentlichen zum gleichen Schluss wie schon die Staatsanwaltschaft in ihrer Sistierungsverfügung vom
Herbst 2023.
Gestützt auf den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach erneuter Prüfung am 8. Dezember 2025 ein. Die
Einstellungsverfügungist noch nicht in Rechtskraft erwachsen. (stawa/bn)


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Gut so (Donnerstag, 25 Dezember 2025 22:13)
ich bewundere solche mutigen Journalisten sehr, besonders als Einzelkämpfer auf eigenes Risiko. Hoffentlich wird der Gerichtsentscheid nicht von höherer Instanz geändert.