Frauen, Entehrte und Kranke: «Gender» in Bubikon vor 136 Jahren

(Bild: books.google.com)
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Am 15. April 1889, punkt 1 Uhr nachmittags, hatten Bubiker Grundeigentümer in der Kirche Bubikon zu erscheinen, um an einer Grundprotokollbereinigung mitzuwirken. Eine gendergerechte Formulierung – «Grundeigentümer:innen» oder so – ist überflüssig, denn es waren laut «gerichtlicher Anlobung» im Amtsblatt wirklich nur Männer an der Versammlung erwünscht.

 

Und zwar auch nur Männer, die nicht «in den bürgerlichen Rechten zurückgesetzt» oder «durch Krankheit und dergl.» am persönlichen Erscheinen verhindert waren. Solche Subjekte hatten sich, ebenso wie «Personen weiblichen Geschlechts», durch «handlungsfähige Aktivbürger mit schriftlicher Vollmacht» vertreten zu lassen. Der «Gemeinderath.». Punkt. (bn)

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Kommentare: 1
  • #1

    Bürger (Dienstag, 23 Dezember 2025 18:20)

    Es hiess aber nur "Personen weiblichen Geschlechts........................können sich......................
    vertreten lassen. Ob sie damit wirklich nicht erscheinen durften?