Bubiker Planungsleiche gammelt noch bis 2034

(Screenshot IGE/Swissreg)
(Screenshot IGE/Swissreg)

 

Obschon auf massiven öffentlichen Druck hin längst fallengelassen, sind die vom Bubiker Gemeinderat geplanten neuen Logos für Gemeinde und Schule noch immer beim Institut für geistiges Eigentum (IGE) markenrechtlich als Wort-Bildmarken geschützt – und zwar bis zum 3. Juni 2034.

 

Gelöscht wurde lediglich der beantragte Schutz für den Slogan  «Zweimal so gut», weil ein solcher attributiver Satzteil aus rechtlichen Gründen gar nicht geschützt werden kann. Dieser Schutzantrag wurde genau vor einem Jahr, am 19. Dezember 2024 vom IGE «aus absoluten Gründen» zurückgewiesen. Eine – kostspielige – Glanzleistung der beigezogenen Beratungsfirma... (bn)

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Gebührenverordnung des IGE
fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2016-777-202
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Kommentare: 1
  • #1

    Glaskugel (Donnerstag, 18 Dezember 2025 13:46)

    Passen würde in diesem Fall für einzelne Personen eher "Zweimal so eingebildet"