Nach Bubiker GZO-Nein: Crowdfunding, neue Aktionäre oder Nachtragskredite?

(Bild: buebikernews)
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Nach der Abstimmung zur Kapitalerhöhung haben sich die Gemeindevertretenden mit Fachexperten und der GZO AG Spital Wetzikon getroffen, um das Abstimmungsresultat zu analysieren und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am 30. November haben 11 der 12 Aktionärsgemeinden Ja zur Kapitalerhöhung für die GZO AG Spital Wetzikon gestimmt. Die Stimmberechtigten von Bubikon sagten mit 51,5 Prozent knapp Nein. Wie die Aktionärsgemeinden Bäretswil, Bauma, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Seegräben, Wald und Wetzikon am Montag mitteilten, werden nun Optionen geprüft, wie der fehlende Betrag aus Bubikon von 3,12 Millionen Franken ausgeglichen werden kann.

Dass die GZO AG zur Realisierung des Sanierungskonzepts und damit zur Rettung des Spitals auf eine Anschubfinanzierung in der Höhe von 50 Millionen Franken angewiesen ist, wurde beim Treffen abermals bekräftigt. Durch die knappe Ablehnung in Bubikon beträgt das vom Stimmvolk gesprochene neue Kapital aktuell 46,88 Millionen Franken: «Der fehlende Betrag von 3,12 Millionen Franken muss folglich innerhalb der nächsten Monate kompensiert respektive anderweitig beschafft werden können», heisst es in der Mitteilung

 

Konkrete Entscheide bis Ende Januar

Für die Bevölkerung im Zürcher Oberland habe das Spital Wetzikon «einen hohen Stellenwert». Beleg dafür sei die breite Zustimmung zur Kapitalerhöhung: «11 der 12 Aktionärsgemeinden haben eine finanzielle Unterstützung befürwortet, der Anteil der Ja-Stimmen lag über alle Urnenabstimmungsgemeinden hinweg gerechnet bei über 70 Prozent.» Im Rahmen des Austausches in Wetzikon wurden darum verschiedene Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung präsentiert und plausibilisiert. Die Palette der Handlungsoptionen reiche von einem Crowdfunding durch Dritte über eine Erweiterung des Aktionariats bis hin zu Nachtragskrediten der Gemeinden.

Der Evaluierungsprozess werde fortgesetzt, die Chancen und Gefahren verschiedener Handlungsoptionen sorgfältig erwogen. Bis Ende Januar 2026 werden die Aktionärsgemeinden über konkrete Massnahmen und das weitere Vorgehen informieren können.

(pd/bn)

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