Bubikon hat ein Inventar der Standorte von Gebäudebrütern und Fledermäusen festgesetzt. Dies geht aus einem am Freitag (28. November 2025) publizierten Gemeinderatsbeschluss hervor.
Gemäss § 203 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) sind Gemeinden dazu verpflichtet ein Inventar der kommunalen Naturschutzobjekte zu führen. Ein
solches Inventar gilt als behördenverbindlich, was bedeutet, dass die Gemeinde bei ihrer Tätigkeit gewährleisten muss, dass Schutzobjekte geschont und ungeschmälert erhalten
bleiben. Nach § 6 Abs. 1 Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung enthalten Inventare wenigstens folgende Angaben:
- Umschreibung und Wertung des Objekts,
- bestehende Schutzmassnahmen,
- Schutzzweck.
Unter die kommunalen Naturschutzobjekte fallen auch seltene oder vom Aussterben bedrohte Tierarten wie Gebäudebrüter oder Fledermäuse. Die Bestände
von standortgetreuen Gebäudebrütern als auch von Fledermäusen nahmen in den vergangenen Jahrzehnten stark ab. Dies deshalb, da einerseits die Akzeptanz für diese Tiere in der Bevölkerung
abgenommen hat und damit einhergehend weniger Nistplätze zur Verfügung gestellt werden; andererseits führt die im Zuge der Verdichtung zunehmende Bautätigkeit in Wohnquartieren
dazu, das bestehende Niststandorte verloren gehen.
Ein Inventar über die Standorte von Gebäudebrütern und Fledermäusen ermöglicht die Berücksichtigung entsprechender Nistplätze während der Projektierung von Neu-
sowie Umbauten und erhöht die Planungssicherheit für Bauherren. Es bildet die Grundlage dafür, dass die Ge- meinde gezielte und wirksame Massnahmen zum Schutz dieser Tierarten
ergreifen kann. In diesem Zusammenhang wird anlässlich des Baugesuchsverfahrens geprüft, ob beim betroffenen Objekt ein Brutstandort existiert oder ob es sich um ein Verdachtsgebäude handelt. Ist
dies der Fall, kann die Behörde entsprechende Auflagen wie zum Beispiel eine Schutz- und Erhaltungspflicht oder Empfehlungen für Fördermassnahmen verfügen.
Im Jahr 2023 wurde die H. Schudel Naturschutz und Artenförderung GmbH, 8004 Zürich, von der Abteilung Tiefbau und Werke beauftragt, ein Inventar über die Standorte
mit Gebäudebrütern und Fledermäusen zu erstellen. Ziel der Inventarisierung war, möglichst alle Standorte mit Gebäudebrütern bzw. Fledermäusen zu erfassen. Die Erhebung ergab, dass im
Gemeindegebiet etwa 56 Standorte brütende Vögel, Nester oder Nistkästen festgestellt werden konnten.
Das Inventar soll mindestens alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
(bn)


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Auch das noch (Dienstag, 02 Dezember 2025 14:50)
Irgendwann kann nirgends mehr gebaut werden.