Bundesrat will Feuerwerk, das nur Lärm erzeugt, verbieten

(Bild: ChatGPT/bn)
(Bild: ChatGPT/bn)

 

Vor rund anderthalb Jahren hat Bubikon als erste Gemeinde im Kanton Zürich eine Initiative gutgeheissen, die lautes Feuerwerk verbietet. Nun hat der Bundesrat am Mittwoch (26. November 2025) seine Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) zur nationalen Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verabschiedet.

 

Die Volksinitiative sowie der indirekte Gegenvorschlag gehen dem Bundesrat zwar zu weit. Der Bundesrat begrüsst hingegen ein Verbot von Feuerwerkskörpern, die ausschliesslich zur Knallerzeugung bestimmt sind, sowie eine klare Regelung der Kompetenzen der Kantone.

Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt ein Verbot des Verkaufs und der Verwendung von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung sollen Ausnahmebewilligungen möglich bleiben. Die WBK-N hatte beschlossen, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die WBK-N will insbesondere Feuerwerkskörper verbieten, die ausschliesslich einen Knall erzeugen. Zudem will sie die Ausweis- und Erwerbsscheinpflicht ausweiten und klarer regeln, welche Kompetenzen die Kantone bei der Beschränkung der Verwendung von Feuerwerk haben. Damit sollen die Lärmbelastung und deren negative Auswirkungen auf Menschen und Tiere verringert werden.
Handlungsbedarf bei nur knallenden Feuerwerkskörpern

In seiner Stellungnahme vom 26. November 2025 zum indirekten Gegenvorschlag der WBK-N anerkennt der Bundesrat, dass Feuerwerk Lärm und Belastungen für Umwelt, Menschen und Tiere verursachen kann. Für viele Menschen gehöre aber das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, beispielsweise an einer 1. Augustfeier, zur Tradition. Der indirekte Gegenvorschlag würde zu mehr administrativem Aufwand für die Verwaltung und für Privatpersonen führen und hätte erhebliche negative wirtschaftliche Folgen für die Feuerwerksbranche. Deswegen geht der indirekte Gegenvorschlag dem Bundesrat zu weit, heisst es in der Stellungnahme.

Der Bundesrat befürworte hingegen das Verbot von nur knallenden Feuerwerkskörpern ohne Lichteffekte. Diese Feuerwerkskörper würden von immer mehr Menschen als störend erachtet.  Der Bundesrat unterstützt, dass die Kantone selbst entscheiden können, wie sie den Einsatz von Feuerwerk regeln wollen.

(bn)

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Kommentare: 4
  • #1

    Judith Bucher (Mittwoch, 26 November 2025 20:11)

    Eine ungenügende Massnahme des Bundesrates!
    Kein Biss und kein Verantwortungsbewusstsein - nur schnödes Gerede.
    Zu verbieten wären Feuerwerke mit Knalleffekten und nicht nur Böller und Co. Immer nur schön die Verantwortung andern weiterreichen. Peinlich!
    Ohne Effekt für die belasteten Lebewesen und die Umwelt ist dieser Vorschlag des Bundesrats.
    Leises Feuerwerk ohne spezielle Knalleffekte gibt es längst.

  • #2

    Manu Salvagno (Mittwoch, 26 November 2025 20:59)

    Alle laute knallende Feuerwerkskörper gehören abgeschafft und nur leise bzw. geräuschreduzierte Feuerwerke sollen weiterhin erlaubt sein.

    Feuerwerk mit Knalleffekt belastet Tiere massiv, löst Panik aus und gefährdet Wildtiere. Es verursacht unnötigen Lärm für Menschen, besonders Babys, ältere Personen und PTSD-Betroffene. Zudem steigern diese das Risiko für Brände und schwere Verletzungen und hinterlassen enorme Mengen an Müll.
    � Farben ja – Knall nein

  • #3

    Diego Benaglio (Donnerstag, 27 November 2025 15:48)

    Bei uns Zuhause flüstern wir nur noch, wir wollen die Spinnen in den Ecken des Kellers nicht erschrecken.

    Feuerwerk gehört zu der Tradition von Silvester und 1.August, jedoch gehört das aufräumen nach dem zünden auch dazu, jedoch ist dies leider oft in der Erziehung vergessen gegangen.

  • #4

    Bild (Donnerstag, 27 November 2025 21:12)

    Ich finde das Bild, vom ChatGPT einfach genial! Die Dame mit der Mistgabel, köstlich! Danke für den Schmunzler �