Auf dem höchsten Punkt Bubikons, dem Hombergchropf, wird es keine Windkraftanlage geben: Der Regierungsrat hat das Projekt Nr. 31 aus dem Richtplan gestrichen, wie aus einer Medienmitteilung vom Donnerstag (20. November 2025) hervorgeht.
Die Baudirektion habe zunächst Potenzialgebiete für die Nutzung der Windenergie im Kanton Zürich ermittelt, heisst es in der Mitteilung. Insgesamt 52 Gebiete wurden individuell bewertet und Schutz und Nutzen gegeneinander abgewogen. Es fanden mehrere Dialogrunden mit Gemeinden, Energiebranche, Verbänden und Bevölkerung statt. Von Juli bis Oktober letzten Jahres hat die Baudirektion einen Richtplanentwurf mit insgesamt 20 Festsetzungen und 15 Zwischenergebnissen öffentlich aufgelegt.
Aufgrund der Rückmeldungen hat der Regierungsrat nun laut Mitteilung die Richtplanvorlage überarbeitet: «Er hat ein Gebiet gestrichen (Nr. 31, Hombergchropf), die Fläche eines Gebiets reduziert (Nr. 12, Berg Dägerlen) und bei drei Gebieten die Abstandpuffer zu geschützten Ortsbildern von kantonaler oder nationaler Bedeutung vergrössert (Nr. 3, Stammerberg, Nr. 4, Kleinandelfingen, Nr. 14, Eschenberg).»
Zudem verzichte der Regierungsrat darauf, einen Eintrag der 15 Gebiete in den Richtplan zu beantragen, die in der öffentlichen Auflage als «Zwischenergebnis» vorgeschlagen waren. Bei diesen Gebieten bestehen Konflikte mit der Aviatik (militärische und zivile Nutzung des Luftraums). Es verbleiben somit 19 Gebiete. Die Vorlage überweist der Regierungsrat nun an den Kantonsrat. Dieser entscheide abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan.
(bn)



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