Drei Bubiker Tümpel werden zu Weihern

 

(Bilder: bubikon.ch)

 

Mit Schreiben vom 4. Juni 2025 hat das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) zur Inventarisierung dreier öffentlicher Gewässer innerhalb der Gemeinde Bubikon orientiert. Sie werden unter den Bezeichnung Adletshuserrietweiher, Rüeggshusenweiher und Looweiher offiziell als «Stehgewässer» festgestellt.


Bei diesen «Wasseransammlungen» werde die «Gewässereigenschaften» im Sinne von Art. 2 GSchG und § 3 WWG festgestellt, schreibt der Gemeinderat in einem enstprechenden Gemeinderatsbeschluss. Sie werden als «öffentliche oberirdische Gewässer» neu aufgenommen und im kantonalen GIS-Browser öffentlich einsehbar dargestellt.


Bei der aufgeführten Wasseransammlungen wurde festgestellt, dass sie «dauernd oder regelmässig mit Wasser bedeckt und Teil des natürlichen Wasserkreislaufs sind», schreibt der Gemeinderat: «Sie erfüllen die Anforderungen an die Gewässereigenschaften und werden gemäss § 7 WWG neu als öffentliche oberirdische Gewässer aufgenommen. Der Gemeinderat hat der Neuaufnahme öffentlicher Stehgewässer mit den vom Kanton vorgeschlagenen vorgeschlagenen Namensgebungen Adletshuserrietweiher, Rüeggshusenweiher und Looweiher zugestimmt. (bn)

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