Kirche Bubikon budgetiert geringen Aufwandüberschuss

(Bild: buebikernews)
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Der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2025 legt die reformierte Kirchenpflege Bubikon ein Budget für 2026 mit einem Gesamtaufwand von CHF 1'631'700.00 und einem Gesamtertrag von CHF 1'621'683.00 vor. Daraus resultiert ein geringer Aufwandüberschuss von CHF 10'017.00. DieserAufwandüberschuss werde «als tragbar erachtet und würde mit dem Eigenkapital verrechnet», schreibt die Kirchenpflege im beleuchtenden Bericht. Der Steuerfuss soll, wie bereits im Vorjahr, bei 14 Prozent festgesetzt werden.

 

Die Kirchenpflege habe im Budgetprozess «mit grosser Sorgfalt und Bedacht gearbeitet», heisst es im Bericht weiter. Man wolle möglichst alle Angebote aufrechterhalten können, allenfalls sogar ausbauen, Investitionen zurückhaltend einsetzen unter Berücksichtigung eines Mitgliederrückgangs von rund 2 Prozent. Als Investition im Verwaltungsvermögen ist lediglich das Projekt «Ersatz Audioanlage in der Kirche» geplant, Investitionen in das Finanzvermögen sind keine budgetiert worden.

 

Ersatzwahl in die Rechnungsprüfungskommission

 

Nachdem das amtierende RPK-Mitglied Rolf Braunschweiler am 25. Mai 2025 unerwartet nach kurzer, schwerer Krankheit verstorben war, ist an der Kirchegemeindeversammlung für den Rest der Amtsdauer bis 2026 eine Nachfolge zu wählen. Für die Mitarbeit in der RPK stellt sich Markus Feldmann zur Verfügung.

 

Noch keine Antwort zum Provokationsbegehren betreffend Pfarrhaus

 

Traktandiert für die Versammlung ist auch eine Information zum Thema Liegenschaften. Wie an der letzten Kirchgemeindeversammlung berichtet, hat die Kirchenpflege zum blockierten Immobilien-Projekt Berglihöhweg ein so genanntes Provokationsbegehren an den Zürcher Regierungsrat gestellt. Dieses Begehren hat zum Ziel, eine Antwort zu erhalten, ob das alte Pfarrhaus unter Schutz gestellt wird oder nicht. Eine Antwort dazu liegt aktuell offenbar nicht vor, wird aber gemäss dem beleuchtenden Bericht bis spätestens im April 2026 erwartet: «Wenn die Antwort vorliegt, kann die Kirchenpflege in ihrer Aufgabe und Verantwortung die möglichen Lösungen, die Szenarien, das weitere Vorgehen erarbeiten, wie es weiter gehen soll mit der Liegenschaft und der Parzelle», heisst es im beleuchtenden Bericht
Die Studenten-WG im Pfarrhaus werde noch bis Ende März 2026 das Pfarrhaus bewohnen.

 

(bn)

 

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