Es war eine der grösseren Niederlagen für den Gemeinderat Bubikon in der laufenden Legislatur: Am 11. Juni 2025 legte die Gemeindeversammlung in einer vorgezogenen BZO-Teilrevision die vom Gemeinderat beantragte Mehrwertabgabe von 30 Prozent auf 0 Prozent fest und versenkte damit die Pläne des Gemeinderats, bei Planungsgewinnen durch Um- oder Aufzonungen finanziell zu profitieren.
Nun hat der Kanton die Beschlüsse dieser Gemeindeversammlung zur BZO gutgeheissen, wie aus einer amtlichen Publikation vom Freitag (14. November 2025) hervorgeht: «Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0249/25 vom 30. September 2025 die Teilrevision der Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) mit Verzicht auf die Einführung einer kommunalen Mehrwertabgabe genehmigt.»
(bn)


Kommentar schreiben