Ärztezentrum: Gemeinderat publiziert bisher unveröffentlichten Beschluss

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Zu den Plänen für ein Ärztezentrum in Bubikon (buebikernews berichtete) hat der Gemeinderat mit Datum vom 13. November 2025 einen bisher unter Verschluss gehalten Gremeinderatsbeschluss auf der Gemeinde-Website online gestellt. Der Beschluss datiert bereits vom 5. März 2025 und bestätigt im Detail die bisherigen Recherchen von buebikernews.


Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2024-16 vom 31. Januar 2024 habe der Gemeinderat die Firma PraxaMed Center AG beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Sicherung der medizinischen Grundversorgung in Bubikon zu erstellen, schreibt der Gemeinderat. Von der ausgearbeiteten Machbarkeitsstudie habe der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 2024-77 vom 5. Juni 2024 Kenntnis genommen und gleichzeitig «die weiteren Schritte definiert». Die Abteilung Gesellschaft wurde beauftragt, für ein Vorprojekt sowie einen Anteil für die Ärztesuche einen Betrag von CHF 150'000 ins Budget 2025 aufzunehmen. Der Abteilung Hochbau wurde der Auftrag erteilt, «nach geeigneten Liegenschaften Ausschau zu halten».


Um die nächsten Schritte für die Planung eines Ärztezentrums einleiten zu können, müsse der Budgetkredit für das Vorprojekt vom Gemeinderat freigegeben werden, heisst es weiter.

 

Das Vorprojekt solle Antworten auf folgende Fragen bzw. zu folgenden Themen liefern:

  • Bedarf: Bedarfsabklärung ärztliche Leistungen und daraus abgeleitet die Anforderungen an die Infrastruktur
  • Standort: Wo könnte ein Ärztezentrum in eine bestehende oder neue Liegenschaft integriertwerden
  • Partner: Integration aller relevanten Partnerinnen und Partner
  • Administration: Erstellen des Businessplans sowie des Geschäftsmodells und der Verträge etc.
  • Ärztesuche: Suche der erforderlichen Ärztinnen und Ärzte


«Für das Vorprojekt ist gemäss PraxaMed Center mit Kosten von max. CHF 80'000 exkl. MwSt. und Spesen zu rechnen. Für die Ärztesuche wird mit Aufwendungen von CHF 50'000 bis CHF 100'000 exkl. MwSt. und Spesen gerechnet», schreibt der Gemeinderat weiter: «Wie weit die Ärztesuche derzeit schon gestartet werden soll, wo noch keine valable Liegenschaft gefunden werden konnte, ist im Rahmen des Vorprojektes zusammen mit der Arbeitsgruppe zu definieren.» Die Suche beinhalte ein aktives Anschreiben von Ärztinnen und Ärzten, welche in der Region wohnhaft sind, sowie das Nutzen von Informationskanälen wie z.B. LinkedIn und Fachzeitschriften etc.

 

Für den Bau und die Einrichtung des Ärztezentrums solle die Gemeinde Bubikon der zu gründende Aktiengesellschaft ein Darlehen gewähren, welches innerhalb der darauffolgenden fünf Jahre wieder zurückzubezahlen ist. In der Investitionsplanung werde dafür ein Betrag von CHF 600'000 eingestellt.

Für die Kreditbewilligung, so der Beschluss weiter, sei gemäss Art. 26 Abs. 2 Ziff. 3 der Gemeindeordnung der Gemeinderat zuständig.

 (bn)

   

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Gemeinderatsbeschluss vom 5. März 2025, publiziert am 14. November 2025
2025-24_Ärztezentrum_-_Sicherstellung_d
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