GZO: Bubikon muss Verantwortung als Miteigentümerin wahrnehmen

(Bild: buebikernews)
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Leitartikel. Am 30. November entscheiden die Bubiker Stimmberechtigten über folgende Frage: Soll Bubikon sich mit 3,12 Millionen Franken an frischem Katienkapital an der Sanierung des GZO Spitals Wetzikon beteiligen?

 

Unsere Antwort lautet: Ja, unbedingt. Denn die Gemeinde Bubikon ist seit 2009 Aktionärin – Miteigentümerin – des Spitals, das damals von einem Zweckverband in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Die Gemeinde hat diesen Entscheid Ende 2008 bewusst und mit grossen Mehr gefällt, an der Urne mit 1462 Ja gegen 630 Nein. Auch Rüti, das heute ebenfalls gegen die Finanzspritze ist, stimmte damals sehr deutlich Ja zur Aktienbeteiligung, mit 1957 Ja zu 1191 Nein.

 

Eine Beteiligung einer Gemeinde an einer gemeinnützigen AG ist kein spekulatives Investment, das man einfach so an der Börse wieder abstossen kann, wenn es schlecht läuft. Als Aktionärin und Miteigentümerin des Spitals trägt Bubikon eine Verantwortung. Die Gemeinde entsendet jeweils ein Gemeinderatsmitglied als Delegierten und stimmte als Aktionärin an den Generalversammlungen mit. Es ist nichts davon bekannt, dass Bubikon mit seinen Vertretungen je gegen unternehmerische Entscheide und Strategien der Spitalleitung – etwa was den Neubau betrifft - opponiert hätte. Auslöser für die Finanzkrise beim GZO war ohnhin in erster Linie der überraschende Entscheid des Kantons im April 2024, dem Spital eine finanzielle Unterstützung von 180 Millionen Franken zu verweigern.

 

Wenn wir von des Verantwortung des Aktionariats sprechen, denken wir aber auch an ein weiteres Engagement der Gemeinde Bubikon bei einer gemeinnützigen AG: der 100-Prozent-Beteiligung am Bubiker Alters- und Pflegezentrum Sunnegarte AG. Auch diese Institution, usprünglich in den finanziellen Gemeindehaushalt integriert, wurde 2010  als Aktiengesellschaft rechtlich verselbständigt – nach dem Vorbild des Wetziker GZO. Und forciert durch bürgerliche Bubiker Politiker, die heute gegen die GZO-Kapitalspritze ankämpfen.

 

Eine grosse Verantwortung trägt die Gemeinde Bubikon selbstverständlich auch hier, bei der Zentrum Sunnegarte AG: mit einer Vertretung im Verwaltungsrat und natürlich mit den Aktionärsstimmen an den Generalversammlungen. Stellen wir uns mal vor, die Zentrum Sunnegarte AG wäre mit ihrem kürzlich vollendeten Neubau in finanzielle Schieflage geraten, hätte neues Aktienkapital für die Existenzsicherung benötigt und die Gemeinde hätte ihr das verweigert, hätte sich einfach aus der Verantwortung gestohlen. Aus finanzpolitischen Gründen und wegen der anstehenden hohen Investitionen in den Bubiker Schul- und Sportraum. Unvorstellbar. 

 

Thomas Illi, Redaktionsleiter buebikernews

 

 

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Kommentare: 6
  • #1

    Herzlichen Dank (Dienstag, 04 November 2025 09:57)

    Es fehlt nur noch die Erklärung wieso gewisse (Wirtschafts) Politiker Zweckverbände aufheben wollen und damit den Bürgern die Mitsprache entziehen. Wäre das Spital Wetzikon ein Zweckverband geblieben, hätte jede Gemeinde an den Neubau bezahlen müssen.
    Dann wäre kaum ein Luxusbau gebaut worden. So konnte ein kleiner Verwaltungsrat machen was er wollte bis zum Konkurs.

    Hoffentlich passiert uns das bei Altersheim nie, auch da sind die Schulden extrem hoch. Die im Dezember 2020 zuständige Gemeinderätin sagte an der Gemeindeversammlung es sei eines der teuersten Heime im Kanton geworden. Das Eigenkapital beträgt laut Bilanz kaum 10% bei über 40 Mio. Schulden.

    Was lernen wir daraus? Wenn Zweckverbände aufgehoben und in Aktiengesellschaften ausgelagert werden haben Bürger nichts mehr zu sagen, nur die Kosten zu tragen.
    Wenn den Bürgern die Mitentscheidung und Mitsprache entzogen wird können kleine Gremien, Verwaltungsräte machen was sie wollen. Die Folgen sind steigende Kosten bis zum möglichen Konkurs. Laut Handelsregister war unser Gemeindepräsident auch einmal im Altersheim Verwaltungsrat.

  • #2

    vom Geissberg (Dienstag, 04 November 2025 18:03)

    Zur Zeit der Anfrage beim Kanton für die 180 Mio im Jahr 2024 war das GZO bereits arg in finanziellen Nöten. Die Anfrage beim Kanton war ein Rettungsversuch. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Kantons Spitäler in Schieflage zu retten.
    Aus meiner Sicht ist daher nicht der Kanton Schuld an dieser Misere.

  • #3

    AK (Mittwoch, 05 November 2025 07:55)

    Es reicht nicht im Verwaltungsrat zu sitzen, es braucht auch Engagement! Siehe ZSAG. Da läuft grad einiges schief. Das Pflegepersonal und die Bewohner sind die Leidtragenen! Da nützt auch ein moderner Bau nichts!

  • #4

    Irritierter (Mittwoch, 05 November 2025 08:17)

    @ AK
    Was läuft da im Altersheim schief?

  • #5

    Hinsehen (Mittwoch, 05 November 2025 09:09)

    Es braucht ein aktives Hinsehen, Mitdenken und Engagement!
    Das ist aber leider meist nicht gefragt und nicht gewünscht. Wer zuviele Fragen, oder kritische hat, macht sich unbeliebt.
    Diese Haltung muss ändern.
    Als Vorstand oder was auch immer, man muss sich selbst die unbequemen Fragen stellen.

  • #6

    DH (Mittwoch, 05 November 2025 18:00)

    Meine Antwort ist ein klares und fettes JA. Wir sind auch in der Verantwortung als Aktionärsgemeinde und wohin sollen die jährlichen 20´000 Notfälle ,damit wir auch in Zukunft eine gute Gesundheitsversorgung haben im Zürcher Oberland sage ich JA