Die Gemeinde Bubikon startet eine neue Vernehmlassung zur Festsetzung einer Parkierungsverordnung. Bevölkerung, Parteien, das Gewerbe und die Kirchen sind herzlich eingeladen, sich zum Entwurf zu äussern. Eine erste Vorlage war im Februar 2025 an der Urne abgelehnt worden.
Die geltende Gebührenpflicht auf einigen öffentlichen Parkplätzen basiere heute auf einzelnen
Gemeinderatsbeschlüssen, schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung vom Freitag (31. Oktober 2025). Gemäss Art. 12 Ziff. 4 der
Gemeindeordnung vom 13. Juni 2021 seien die Grundsätze der Gebührenerhebung allerdings durch die Gemeindeversammlung
festzusetzen. Um das Parkieren auf öffentlichem Grund zu regeln, brauche die Gemeinde Bubikon dazu eine
kommunale Parkierungsverordnung.
Ziel der Parkierungsverordnung ist laut Mitteilung, die Bewirtschaftung des Parkraums im Sinne einer effizienten Raumnutzung
sowie Lenkung der Verkehrsströme sicherzustellen: «So werden in der Parkierungsverordnung die Parkierungszonen sowie die Grundsätze der Parkierungsdauer und
Parkgebühren definiert. Im Weiteren wird darin die Abgabe von Parkkarten sowie die Vermietung von Parkplätzen zur
privaten Nutzung verbindlich geregelt.
Neuauflage der Parkierungsverordnung
Nachdem die Stimmbevölkerung eine erste Vorlage für eine Parkierungsverordnung an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025
abgelehnt hatte, hat der Gemeinderat «unter Berücksichtigung der eingegangenen Rückmeldungen aus der Bevölkerung eine überarbeitete Fassung zur erneuten
öffentlichen Auflage erarbeitet», schreibt der Gemeinderat.
Konkret werde in der Neuauflage auf die Einführung einer Gebührenpflicht beim Parkplatz Egelsee sowie bei den Parkplätzen auf der Sennweid- und Stationsstrasse verzichtet.
Der Parkplatz beim Gemeindehaus/Friedhof soll seinerseits gebührenpflichtig werden, jedoch mit
einer
Gratisparkzeit von 2 Stunden. Damit sind sowohl Beerdigungen als auch Behördengänge bei der
Gemeindeverwaltung ohne Entrichtung von Parkgebühren möglich. Weiter wurde auf die Ausweitung der Gebührenpflicht an Sonntagen
verzichtet. Schliesslich werden die heute geltenden gebührenpflichtigen Parkierungszeiten nicht erweitert, sondern
unverändert übernommen.
«Die neuaufgelegte Parkierungsverordnung orientiert sich dementsprechend stark an den bestehenden Regelungen» schreibt der
Gemeinderat: «Auch die heute geltenden Gebührenansätze – welche nachgeordnet durch
den Gemeinderat festgesetzt werden – bleiben bis auf Weiteres unverändert.»
Der Gemeinderat hat laut Mitteilung den überarbeiteten Entwurf der Parkierungsverordnung an seiner Sitzung
vom 22. Oktober 2025 zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet und lädt die Bevölkerung sowie
interessierte Kreise herzlich ein, sich zum Entwurf zu äussern. Stellungnahmen sind bis spätestens am Montag, 1. Dezember 2025, an
folgende Adresse einzureichen: Gemeindeverwaltung Bubikon, Abteilung Gesellschaft, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon,
oder per E-Mail an gesellschaft@bubikon.ch. (bn)


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Nö (Freitag, 31 Oktober 2025 16:57)
Unnötig, ablehnen und gut ist.
Dölf Peters (Samstag, 01 November 2025 11:40)
Als ob es keine anderen Probleme auf der Welt gibt… so unnötig, habe noch nie ein Problem gehabt ein PP zu finden weil es voll war. Einfach nur dumm
Lulu (Montag, 03 November 2025 10:27)
Schon wieder ein Anlauf ? Ist die Gemeindeverwaltung unterfordert ? Das Thema wurde an der Abstimmung im Frühjahr klar geregelt.