Seit einigen Jahren hat Halloween auch in Bubikon und Wolfhausen Einzug gehalten. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November (Vorabend von Allerheiligen) gehen Kinder, oft grauslich maskiert, von Tür zu Tür und fragen mit dem Spruch «Süsses oder Saures?» nach Süssigkeiten. Ein Ereignis hauptsächlich für ältere KInder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene, die den grusligen Nervenkitzel an privaten Partys ausleben.
«In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Vandalenakten und unschönen Situationen», schreibt die Schule Bubikon auf ihrer Website: «Die Schule ist froh, wenn Sie mit Ihrem Kind das Verhalten an Halloween besprechen.» Die Schule bittet Erziehungsberechtigte darum, Kinder und Jugendliche auf folgende Regeln aufmerksam zu machen:
- Das Beschädigen von fremdem Eigentum ist verboten
- Das Betreten von fremden Grundstücken ist nicht erlaubt
- Nach 22 Uhr darf draussen kein Lärm mehr verursacht werden.
«Erklären Sie Ihrem Kind, was es für andere Menschen bedeutet, wenn sie respektlos behandelt werden oder wenn ihr Eigentum verschmutzt oder beschädigt wird und dass
Verstösse unangenehme polizeiliche Anzeigen zur Folge haben können», schreibt die Schule. Sie vertraue darauf, «dass unsere Primarschulkinder um 22.00 Uhr zu Hause sind.»
Zum Thema Halloween hat auch die Kantonspolizei Zürich ein Factsheet veröffentlich, dass auch Empfehlungen für Erwachsene enthält. (bn)


Kommentar schreiben
Heinz (Dienstag, 21 Oktober 2025 09:52)
Mich irritiert, dass es solche Empfehlungen braucht.