Gerichtliche Ausweisungen von Mieterinnen und Mietern aus ihren Wohnungen gibt es auch im Oberland. Sie werden mitunter sogar unter voller Namensnennung im Amtsblatt publiziert. Aktuelles Beispiel ist eine «Exmission» des Mieters einer 3-Zimmerwohnung in Bäretswil, die von einer Vermieterfirma in Bubikon verlangt und vom Bezirsgericht Hinwil angeordnet wurde. Laut der amtlichen Publikation hat der Mieter das Objekt «unverzüglich vollständig geräumt und gereinigt zu verlassen».
Das Betreibungs- und Stadtammannamt Wetzikon wird laut dem Urteil angewiesen, diesen Befehl nach Eintritt der Rechtskraft auf erstes Verlangen der Gesuchstellerin zu vollstrecken: «Die Kosten der Vollstreckung sind von der Gesuchstellerin vorzuschiessen. Sie sind ihr aber vom Gesuchsgegner zu ersetzen.» (bn)


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