Mit dem 2008 geschaffenen und 2023 revidierten Gesetz über die Information und des Datenschutz (IDG) vollzog der Kanton Zürich eine Kehrtwende: Was in Räten, Behörden und Kommissionen behandelt und beschlossen wird, ist nicht mehr grundsätzlich geheim, sondern grundsätzlich öffentlich – es sei sei denn, es bestünden wichtige Gründe für eine Geheimhaltung.
Diese neue Öffentlichkeitprinzip umschreibt der Kanton auf seiner Website wie folgt: «Das Handeln der staatlichen Behörden soll für Aussenstehende nachvollziehbar und transparent sein... Es verpflichtet einerseits staatliche Stellen, mit Informationen von allgemeinem Interesse von sich aus an die Öffentlichkeit zu gelangen, also eine aktive Informationspolitik zu betreiben. Andererseits hat jede Person grundsätzlich das Recht auf Zugang zu Informationen, die bei staatlichen Stellen vorhanden sind. Angefragte staatliche Stellen sind verpflichtet, solche Anfragen zu beantworten.» Und weiter: «Aktiv informieren sollen staatliche Stellen über alle Themen, die zur Meinungsbildung und Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Belange beitragen.»
Im Jahr 2024 hat der Bubiker Gemeinderat von sich aus rund 50 Gemeinderatsbeschlüsse mit «IDG-Status: öffentlich» auf seiner Website publiziert. 2025 waren es bislang ganze neun Beschlüsse, vor allem über Verwaltungs-Formalien wie Wahlanordnungen, Vollzug aus Überprüfung Jahrsrechnung, Abnahme Protokoll Gemeindevdersammlung. Spannende Themen, die einen «Beitrag zur Meinungsbildung» leisten, sind äusserst rar. Dabei versprach der 2022 der neu gewählte Gemeindepräsident Hans-Christian Angele doch in erster Linie, in Sachen Kommunikation «alles besser zu machen» als seine Vorgängerin. Andere Gemeinden – wie zum Beispiel Hombrechtikon – publizieren nach jeder Gemeinderatssitzung sofort alle gefassten Beschlüsse mit «IDG-Status: öffentlich».
Bereits vor einem Monat hat buebikernews Gemeindeschreiber Urs Tanner mit dem spärlichen Informationsfluss aus dem Gemeindehaus konfrontiert. «Eine genau definierte Anzahl Beschlüsse pro Jahr die mit dem "IDG-Status: öffentlich" bezeichnet sind, gibt es nicht» lautete damals Tanners Antwort: «Einige Beschlüsse sind noch in der Aufbereitung zur Publikation, und bis Ende Jahr sind es noch vier Monate.» Seither hat sich allerdings nichts geändert. Aber es bleiben ja noch fast drei Monate... (bn)


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Ganz einfach (Montag, 13 Oktober 2025 11:59)
Weil es ein super teures Kommunikationskonzept gibt das nicht einmal im Gemeindehaus gelesen und angewendet wird.
Hauptsache ein paar Berater haben Geld kassiert.
Roter Kopf (Montag, 13 Oktober 2025 14:51)
Zu viel kommunizieren wirft unangenehme Fragen auf.
Zum Beispiel all die Abgänge in den Abeilungen, all die offenen Stellen die mit teuren Springer besetzt werden…
buebikernews (Montag, 13 Oktober 2025 15:12)
@Ganz einfach
@Roter Kopf
Um dem katonalen Gesetz, dem IDG, gerecht zu werden, braucht es gar kein Kommunikationskonzept und keine teuren Berater. Man muss einfach alle GR-Beschlüsse, bei denen kein objektiver Grund für Vertraulichkeit besteht, mit dem «IDG-Status: öffentlich» versehen und die Beschlüsse dann auch zeitnah online stellen.
Ganz einfach (Montag, 13 Oktober 2025 15:25)
Ist ja klar, ein Regionalpolitiker hat es vor längerer Zeit in einem Leserbrief geschrieben.
Die Stimmberechtigten braucht man für die Wahlen, danach hat die Politik lieber 4 Jahre Ruhe und nichts mit den Stimmberechtigten zu tun.
Roter Kopf (Montag, 13 Oktober 2025 18:21)
Dann kann man nur hoffen, dass unsere Stimmberechtigten im kommenden Frühjahr wissen was sie tun!