Auch für das Notariat muss neu gewählt werden

(Bild: notariate-zh.ch)
(Bild: notariate-zh.ch)


Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Grüningen den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Notarin bzw. des Notars des Notariatskreises Grüningen – umfassend die Gemeinden Bubikon, Gossau und Grüningen – für die Amtsdauer 2026 - 2030 auf den 8. März 2026 festgesetzt. Die amtliche Publikation der Wahlanordnung findet sich untenstehend als Download. (bn)

Download
Amtliche_Publikation_Erneuerungswahl_Not
Adobe Acrobat Dokument 147.5 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 0