Für die Chilbi 2025 hat der Gemeinderat mit Bewilligung der Kantonspolizei Zürich in der Gemeinde Bubikon folgende Verkehrsbeschränkungen angeordnet, die durch Signale gekennzeichnet sind:
Fahrverbot
Auf der Wolfhauserstrasse (Staatsstrasse S-2), Abschnitt zwischen den Verzweigungen mit der Kämmoosstrasse und der Zelgwiesstrasse, ist der Verkehr mit Fahrzeugen
in beiden Fahrtrichtungen verboten, und zwar vom: Freitag, 3. Oktober 2025, 13:30 Uhr bis Sonntag, 5. Oktober 2025 Chilbischluss Der VZO-Busverkehr wird
über die Rütistrasse-Kämmoos umgeleitet. Die Bushaltestelle Wihalde wird während der Sperrzeit nicht bedient.
Parkverbot Chilbiplatz
Ab Montag, 29. September, 06:00 Uhr ist der Chilbiplatz im Bereich unterhalb der Linde für die Schausteller reserviert. Ab Mittwoch, 1. Oktober, bitte die seitlichen Parkplätze (Fam. Blatter) freihalten.
Ab Donnerstag, 2. Oktober, 06:00 Uhr bis Chilbischluss ist auf dem gesamten Chilbiplatz jegliches Abstellen von Fahrzeugen verboten. Widerrechtlich parkierte
Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Für die Anwohner der Liegenschaften Kapfweg 2a, 2b, 4, 5 und 6 sowie die Parkgaragenbenützer Zelg- wiesstrasse 7–17 wird die Zu-und Wegfahrt zum Chilbiplatz über
die Fortsetzung des Kapfweges und die Bachtelstrasse ermöglicht (nur für Personenwagen).
(bn)


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