Innerhalb eines Jahres sind zahlreiche Gemeinden, vor allem im Zürcher Oberland, dem Beispiel von Bubikon gefolgt und haben ein ganzjähriges Verbot von lautem Feuerwerk – also auch am 1. August und an Silvester/Neujahr – beschlossen. Trotzdem scheint der Verkauf von potentem Feuerwerk – und nicht bloss von nach wie vor erlaubten Vulkanen und Bengalfeuern – kaum gelitten zu haben, wie ein Blick in die Angebote von Oberländer Anbietern im Internet zeigt.
buebikernews nennt bewusst keine Firmen namentlich, um nicht ungewollt Werbung für den Feuerwerksverkauf zu machen. Ein besonders krasses Beispiel ist der «Super Thunder», der auf der Website eines Oberländer Anbieters zu finden ist. Der «Super Thunder» sei ein «extrem lauter Böller mit maximaler Knallwirkung», heisst es: «Er liefert einen einzelnen, tiefen Knall mit Nachhall – ideal für echte Fans klassischer Knalleffekte mit Wucht.»
Erwerben darf man den Böller ab 18 Jahren, eingesetzt werden soll er mit einem «Mindestabstand von 40 Metern.» Er enthält 51 Gramm Sprengstoff (Nettoexplosivmasse NEM), was einem Drittel der Sprengstoffmenge einer Schweizer Armeehandgranate HG 85 entspricht. Zweifellos ein nicht nur lautes, sondern in den falschen Händen auch ein unverantwortlich gefährliches Ding. Es bleibt die Frage, warum etwas legal verkauft werden kann, das eigentlich kaum mehr verwendet werden darf.
(bn)


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CH (Dienstag, 22 Juli 2025 08:53)
Ein Küchenmesser, Sackmesser, Hammer, Laubbläser in falschen Händen auch... jetzt müssen wir die Dinger auch verbieten!!!1!
buebikernews (Dienstag, 22 Juli 2025)
@CH
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich....
Unglaublich (Mittwoch, 23 Juli 2025 01:21)
Leider gibt es immer noch so deppen die nicht kapieren was die knallerei für haus- und wildtiere bedeutet!