Wahlen 2026: Zwei mögliche Vakanzen noch immer unklar

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Bis zum 30. Juni 2025 mussten sich die Bubiker Behördenmitglieder erklären, ob sie zu den Erneuerungswahlen vom 8. März 2026 wieder antreten wollen oder nicht. Und zwar in unmissverständlicher Verbindlichkeit: «Behördenmitglieder (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde und RPK) erklären gegenüber dem Gemeinderat Verzicht auf Kandidatur oder Kandidatur», heisst es wörtlich im entsprechenden Gemeinderatsbeschluss.

 

Wie berichtet, verzichten zahlreiche Amtsträger – vor allem aus RPK, Schulpflege und Sozialbehörde – auf eine Wiederkandidatur, was die Parteien vor die Herausforderung stellt, geeignetes Personal für die Vakanzen zu finden. Zwei Behördenmitglieder der Grünliberalen (GLP) – Gemeinderat Reto Frey und RPK-Präsident Silvan Scheiwiller – haben die Frage per 30. Juni jedoch offengelassen.

 

Auch annährend eine Woche nach Bekanntgabe der angekündigten Rücktritte und erneuten Kandidaturen am 11. Juli 2025 durch den Gemeinderat sind diese Fragen noch nicht geklärt. Die Gemeinde hat den beiden Amtsträgern offenbar keine neue Frist gesetzt, wie aus der Antwort einer buebikernews-Anfrage bei Gemeindeschreiber Urs Tanner hervorgeht. Auch GLP-Präsident Moritz Kälin hat keine neuen Infos: «Bedauerlicherweise ist mein Wissensstand aktuell noch nicht weiter, denn beide haben im Frühling nicht definitiv für einen Wiederantritt zusagen können», schreibt Kälin. Er werde nach seinen Sommerferien wieder nachfragen. Silvan Scheiwiller selber erklärte gegenüber buebikernews: «Aus beruflichen Gründen wird dies Entscheidung bei mir erst im August gefällt.» Von Reto Frey lag keine Antwort zu einer entsprechenden Nachfrage von buebikernews vor.

 

Die Präsidien der Bubiker Ortsparteien haben für den 11. August 2025 einen ersten Sitzungstermin der Parteivorständekonferenz vereinbart. In diesem Gremium werden vor Wahlen jeweils Informationen über mögliche Kandidaturen ausgetauscht. Gespräche mit möglichen Interessenten für Behördenämter sollten selbstverständlich schon vorher stattfinden können. Die anhaltende Ungewissenheit, ob die beiden wichtigen Ämter neu zu besetzen sind oder nicht, macht die Aufgabe natürlich nicht einfacher.

 

Denn der weitere, vom Gemeinderat ebenfalls verbindlich festgelegte Terminplan ist sportlich: Bereits am 24. September wird der Gemeinderat die Wahl anordnen und diese Anordnung am 3. Oktober amtlich publizieren. Damit wird die erste Eingabefrist von 40 Tagen für Wahlvorschläge nach dem neuen Vorwahlverfahren starten. In diesem neuen Vorwahahlverfahren ist entscheidend, wieviele Kandidaturen für die zu besetzenden Stellen angemeldet werden.

 

(bn)

   

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