Fahrverbot am Bubiker Egelseeweg

(Bild: GIS Browser)
(Bild: GIS Browser)

 

Die Kantonspolizei Zürich hat auf Antrag der Gemeinde Bubikon die Signalisation eines Fahrverbots für Motorwagen und Motorräder auf dem Egelseeweg verfügt. Der Zubringerdienst bleibt gestattet. Dies geht aus einer amtlichen Publikation vom Freitag (11. Juli 2025) hervor. Der Egelseeweg führt vom Widerzell, dem Anwesen des Gemeindepräsidenten, südlich am Egelsee vorbei zum Barenbergweg. Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist (30 Tage) bei der Kantonspolizei, Verkehrspolizei-Spezialabteilung, Rekurs erhoben werden. (bn)  

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Kommentare: 2
  • #1

    macht au Sinn (Freitag, 11 Juli 2025 09:32)

    Da alle anderen Wege rund um den Egelsee auch ein solches Fahrverbot haben macht das ja auch durchaus Sin! Sonst müsste am Ende des Weges noch ein Wendeplatz gebaut werden!
    Schönes Wochenende allen

  • #2

    Ja klar (Sonntag, 13 Juli 2025 22:45)

    Sonst fährt der Präsi noch mit dem Auto zur Badi.......................