Neues Pfarrhaus in Bubikon muss zwingend mit Photovoltaik-Anlage geplant werden

Das alte Pfarrhaus in Bubikon soll durch einen Neubau ersetzt werden (Bild: buebikernews)
Das alte Pfarrhaus in Bubikon soll durch einen Neubau ersetzt werden (Bild: buebikernews)

Die reformierte Kirchgemeinde plant auf einem Teil der grossen Pfarrhaus-Parzelle am Berglihöhweg in Bubikon einen Neubau, während der Rest der Parzelle verkauft werden soll (buebikernews berichtete). Den notwendigen Planungs- und Baukredit will die Kirchenpflege am 4. September 2022 einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung unterbreiten.

 

Gegenüber dem ursprünglichen Antrag hat die Kirchenpflege nun aber einen Änderungsantrag publiziert: Der Bau soll zwingend mit einer Photovoltaik-Anlage geplant und realisiert werden, was den ursprünglichen Kredit von 1,118 Millionen Franken um rund 70 000 Franken auf 1,187 Millionen Franken verteuert. Der Grund für die Änderung liegt im neuen Energiegesetz: Dieses schreibt vor, dass bei Neubauten ab dem 1. September 2022 der Energiebedarf möglichst tief gehalten werden muss, dass keine fossilen Energieträger zum Einsatz kommen dürfen und dass Eigenstrom erzeugt werden muss. Letzteres erlaube es nicht mehr, eine PV-Anlage bloss als Option vorzusehen. «Eine solche ist zwingend einzuplanen und zu erstellen», schreibt die Kirchenpflege im Änderungsantrag.

 

Die Vergabe der Arbeiten soll laut Antrag an die FIT Planungs AG in Zollikon erfolgen. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt Zustimmung zum Geschäft. (bn)

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