Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eric Honegger (FDP), Christian Huber (SVP), Hans Hollenstein (CVP), Ursula Gut (FDP) – das sind laut der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) die – in politischer und aufsichtsrechtlicher Hinsicht – Hauptverantwortlichen des Milliarden-Debakels bei der staatlichen Pensionskasse BVK.

 

Die vier bürgerlichen Regierungsräte haben nacheinander in ihrer Rolle als Finanzdirektoren ihre Pflicht, dem betrügerischen Kassenwart auf die Finger zu schauen, schlicht nicht wahrgenommen, ja durchaus vorhandene Warnungen sogar willentlich ignoriert und die Gauner und Abzocker, welche die BVK zum Selbstbedienungsladen machten, einfach gewähren lassen. Gut hat immerhin, nachdem die Sache schliessslich aufgeflogen war, richtig reagiert und die BVK zurück in sicheres Fahrwasser gebracht.

 

Mit welchen Konsequenzen haben (ehemalige) Regierungsräte zu rechnen, die letztlich für einen derat grossen und stinkenden Misthaufen verantwortlich sind? Die Frage des Rücktritts erübrigt sich, ausser bei Gut, jene einer strafrechtlichen Verfolgung stellt sich offenbar nicht. Bleibt die Frage einer finanziellen Beteiligung am zu verantwortenden Schaden. Immerhin empfiehlt die PUK dem Kantonsratspräsidenten, die Ex-Regierungsräte einen Verjährungsverzicht unterschreiben zu lassen.

 

Dass es aber tatsächlich zu einer persönlichen Haftung kommen könnte, glaubt niemand im Ernst. Denn laut dem kantonalen Haftungsgesetz müsste dennoch der Kanton für die Summe aufkommen. Auch bei totaler Unfähigkeit sind Politiker dieser Kategorie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

 

Thomas Illi, Chefredaktor "buebikernews"

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