Bubiker Zunftwesen

Kann ein Zusammenschluss von Dorfvereinen einen beitrittswilligen Verein durch Mehrheitsentscheid relativ willkürlich, wie es scheint, auf alle Fälle aber nicht überzeugend begründet und auf die Rechtsgleichheit strapazierende Art und Weise einfach ausschliessen (siehe separaten Bericht)?

 

Oder besteht für einheimische Vereine ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft in der Vereinsvorständekonferenz (VVK)? Die Frage ist ziemlich relevant, denn mit einer VVK-Mitgliedschaft sind materielle Vorteile verbunden. Alle Vereine, die in der Vereinsvorständekonferenz zusammengeschlossen sind, dürfen den Geissbergsaal einmal jährlich gratis mieten. Wer nicht auf der VVK-Liste erscheint, muss den normalen Mietpreis bezahlen.

 

Der Entscheid der VVK-Mitglieder, Hope nicht in ihrem Kreis zu dulden, gemahnt ein bisschen an mittelalterliches Zunftwesen. Dieses glaubten wir aber durch eine moderne und gerechte (Wirtschafts-)ordnung überwunden .

 

Thomas Illi, Chefredaktor "buebikernews"

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