GZO Spital Wetzikon in Nachlassstundung

(Bild: shab.ch)
(Bild: shab.ch)

 


Breaking News  – Auf Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon hat das Bezirksgericht Hinwil am Abend des 30. April 2024 die provisorische Nachlassstundung für eine Dauer von einstweilen vier Monaten bewilligt. Als Sachwalter wurden Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach eingesetzt. Das GZO Spital Wetzikon gewinne damit Zeit für die Refinanzierung der Obligationenanleihe, die für den Neubau emittiert worden ist, schreibt das GZO am Donnerstag (2. Mai 2024) in einer Mitteilung. Das GZO Spital Wetzikon verfüge «gegenwärtig über genügend Liquidität» und sei «nicht überschuldet». Der Betrieb des Spitals sei «vollumfänglich gewährleistet».

Die GZO AG Spital Wetzikon hatte beim Bezirksgericht Hinwil ein Gesuch um provisorische Nachlassstundung eingereicht, nachdem Ende Januar 2024 deutlich wurde, dass die Finanzpartner nur im Falle einer Staatsgarantie zur Ablöse der Anleihe bereit wären und der Regierungsrat des Kantons Zürich einen Antrag um finanzielle Unterstüzung abgewiesen hat.
 
Von früheren bekannten Nachlassstundungsverfahren in der Schweiz unterscheide sich das GZO Spital Wetzikon in wesentlichen Punkten: Oftmals seien Unternehmen, die eine Nachlassstundung beantragen, illiquide, verschuldet und könnten deshalb den Betrieb nicht mehr aufrechterhalten. Das ist laut Mitteilung beim GZO «nicht der Fall»: das Unternehmen verfüge über genügend Liquidität für die Sicherstellung des laufenden Spitalbetriebs. Die Prüfung des Businessplans 2024 durch eine namhafte externe Prüfgesellschaft attestiere dem GZO nachhaltige Profitabilität.

 

«Löhne der Mitarbeitenden gesichert»

Die provisorische Nachlassstundung wurde eingereicht, weil eine zehnjährige Obligationenanleihe am 12. Juni 2024 ausläuft und deren Refinanzierung derzeit nicht gesichert ist. Das Nachlassverfahren verschaffe dem Verwaltungsrat Zeit, um eine Lösung für die Ablöse der Obligationenanleihe zu finden. In der Zwischenzeit läuft der ordentliche Betrieb des Spitals vollumfänglich weiter. Dank ausreichender Liquidität und erfolgreichem Agieren am Markt seien die Löhne der Mitarbeitenden gesichert. Zahlungen an Lieferanten und Partner und andere finanzielle Verpflichtungen des GZO Spital Wetzikon seien für die während der provisorischen Nachlassstundung erbrachten Leistungen gewährleistet.

Vor zehn Jahren hat die GZO AG die erwähnte, am 12. Juni 2024 abzulösende Obligationenanleihe von CHF 170 Mio aufgenommen und an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Anleihe wurde für den dringend benötigten Neubau und die Modernisierung des Spitals aufgenommen. Die Chancen, dass die Refinanzierung der Obligationenanleihe gelingen wird, seien intakt, heisst es. Der Verwaltungsrat stehe in engem Kontakt mit den Finanzpartnern und arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung.

Jörg Kündig, Verwaltungsratspräsident GZO AG, bestätigt: «Wir arbeiten mit Hochdruck an weiteren Lösungen. Die Liquidität der GZO AG und die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten sind sichergestellt. Aufgrund der unterstützenden Gespräche mit den Aktionärsgemeinden sowie den laufenden Gesprächen mit Investoren und Finanzpartnern sind wir zuversichtlich, dass die GZO AG nach der provisorischen Nachlassstundung wieder auf einem  stabilen Fundament stehen wird.»

 

Aktionärsgemeinden prüfen finanzielle Unterstützung

 

Am Aktienkapital der GZO Spital Wetzikon AG ist – nebst elf anderen Gemeinden – auch die Gemeinde Bubikon beteiligt. Nachdem das Gericht ein Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon um Nachlassstundung bewilligt hat, seien die zwölf Aktionärsgemeinden «in Sorge um die Gesundheitsversorgung in der Region» heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die Gemeinden stünden in Kontakt mit den involvierten Stellen und «verfolgen die Situation genau». Der Betrieb des Rettungsdienstes Regio 144 sei sichergestellt.

Mit der Nachlassstundung sei aus Sicht der Aktionärsgemeinden «eine Entwicklung eingetreten, die seit Bekanntgabe der massiven Finanzprobleme des Spitals vor wenigen Wochen leider zu befürchten war». Die Aktionärsgemeinden bedauern laut Mitteilung zutiefst, dass keine Lösung ausserhalb des Nachlassverfahrens zur finanziellen Sanierung des Spitals gefunden werden konnte.

 

Bereits anfangs April hatten die zwölf Aktionärsgemeinden einen gemeinsamen Ausschuss ins Leben gerufen, mit dem Ziel, alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Gesundheits- und Notfallversorgung im Zürcher Oberland bestmöglich gewährleistet bleibt. Die Aktionärsgemeinden seien weiterhin gesprächsbereit. Sie würden sämtliche vom Spital erarbeiteten Sanierungsoptionen prüfen und gegebenenfalls politische Prozesse zur finanziellen Unterstützung des Spitals einleiten.


(bn)

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