Ein 23jähriger Autoraser ist auch in zweiter Instanz vor dem St. Galler Kantonsgericht verurteilt worden. Er soll im Juli 2020 auf der Oberlandautobahn bei Bubikon mit 166 km/h unterwegs gewesen sein. Ebenso soll er im August 2020, bei Dürnten auf der Oberlandautobahn, mit 249 km/h gerast sein. Ein weiteres Raserdelikt sahen die Richter jedoch nicht als erwiesen an: Dabei ging es um eine Fahrt von Uznach nach Jona im Oktiober 2020, bei dem der Angeklagte mit 114 km/h statt mit 60 km/h unterwegs gewesen sein soll. (bn)
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