Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 6. März 2024 beschlossen, das Wohnhaus an der Geissbergstrasse 90, Gebäude Vers.-Nr. 1688 (Inventar-Nr. 136) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3776 gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c und § 205 ff Planungs- und Baugesetz (PBG) mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag unter Schutz zu stellen. Dies geht aus einer amtlichen Publikation vom Freitag (12. April 2024) hervor. Der entsprechende Schutzvertrag wurde genehmigt. Der Schutzumfang, die zulässigen Eingriffe und die weiteren Pflichten der Eigentümerschaften ergeben sich laut Beschluss aus dem verwaltungsrechtlichen Vertrag.
Zwei weitere Objekte aus dem Schutzinventar entlassen
An der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat laut entsprechenden Publikationen zwei weitere Obejekte aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen, nämlich die Liegenschaften Herschärenstrasse 77 und Geissbergstrasse 88. Diese Gebäude besitzen laut Gemeinderat «keine wesentlichen Eigenschaften, welche es als schutzwürdiges Objekt nach den hohen Kriterien von § 203 lit. c Planungs- und Baugesetz (PBG) erscheinen lassen.». (bn)
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