Am 3. März 2024 stimmen die reformierten Stimmberechtigten von Bubikon an der Urne darüber ab, ob sie den von der Kirchgemeindeversammlung vorgeschlagenen Tobias Moser definitiv als neuen Pfarrer der Kirchgemeinde für die Amtsdauer 2024-2028 bestätigen wollen. Eine unbestrittene Wahl ohne Gegenkandidat und mit eindeutig positiver Empfehlung der Kirchgemeindeversammlung vom vergangenen Dezember: eine klare Sache also?
Wer genau hinschaut, stellt allerdings fest, dass die Wahl nicht ohne Risiken ist. Formal handelt es sich nämlich gar nicht um eine Wahl, sondern um eine Sachabstimmung: Die Stimmberechtigten müssen auf dem Stimmzettel nämlich die Frage, ob sie den Kandidaten bestätigen wollen, mit «Ja» oder mit «Nein» beantworten. Das ist ungewöhnlich, aber im Recht der reformierten Landeskirche so vorgesehen.
Ist bei einer echten Wahl, wo ein Name auf den Stimmzettel geschrieben werden muss, bei nur einem einzigen und unbestrittenen Kandidaten ein Wahlerfolg praktisch garantiert, ist dies bei einer Sachabstimung, wo mit «Ja» oder mit «Nein» abgestimmt werden kann, keineswegs sicher, besonders bei – in diesem Fall zu erwartender – sehr tiefer Stimmbeteiligung. Wenige mutwillige Nein-Stimmen, wie sie praktisch bei jeder Abstimmung eingelegt werden, könnten die Sache bereits gefährden.
Von daher ist es sehr erstaunlich, dass im Vorfeld des Urnengangs keinerlei Informationen und Erläuterungen seitens der Kirchenpflege oder des Gemeinderats als wahlleitender Behörde mehr erfolgten – weder über die Person des Kandidaten noch über die Besonderheiten dieser Abstimmung. (bn)
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