Ein bemerkenswerter Vorgang in der Bubiker Gemeindepolitik: Wenige Tage vor der Gemeindeversmmlung vom 13. Dezemeber 2023 hat der Gemeinerat den Beleuchtenden Bericht zum Traktandum 3, den Kreditgeschäften betreffend Höslikreisel, abgeändert (siehe Screenshot oben).
«Verwirrungen mit dem Zahlenmaterial»
«Aufgrund von Rückmeldungen zum Traktandum 3...» werde die Darstellung im Beleuchtenden Bericht auf Seite 28 «erweitert», schreibt der Gemeinderat. Die «so erweiterte
Gesamtkostenübersicht (in blauer Schrift)» solle einer «besseren Nachvollziehbarkeit dienen wie auch die angefügte GV-Präsentation (vorbehältlich allfälliger Anpassungen) zum Kreditbeschluss
Neubau Höslikreisel», so der Gemeinderat. Die Online-Mitteilung des Gemeinderats zur Änderung trägt das Datum «30. November 2023».
Pikant an der Sache ist, dass bereits Tage vor der Änderung Parteiparolen publiziert wurden. Auf der Basis veralteter Akten? Gemeindeschreiber Urs
Tanner hat auf Anfrage von buebikernews ausführlich zum Vorgang Stellung genommen. Zunächst: «Der Antrag zum Traktandum 3 bleibt unverändert», so Urs Tanner: «Die Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger entscheiden über einen Bruttokredit von CHF 2'625'750.» Leider abr sei im Jahr 2017 ein «Nettokredit» und nicht Bruttokredit bewilligt worden. «Dies führte in der Folge immer wieder
zu Verwirrungen mit dem Zahlenmaterial.»
«Nicht verändert, sondern transparenter und informativer dargestellt»
Die Informationen über eine Vorlage sind laut Tanner den Stimmberechtigten in Form eines Beleuchtenden Berichts zugänglich zu machen. Dieser müsse kurz, sachlich und gut verständlich sein: «Daher auch die Aufteilung in eine kurze Version und eine lange Version.» Bei einem so komplexen Geschäft, wie dem vorliegenden, ist es laut Tanner «eine Herausforderung diesen Anforderungen gerecht zu werden.» Die kurze Version sei sicherlich gelungen. «In der ausführlichen Version ist die Auflösung der Kosten auf Seite 28 dagegen zu einfach, was auch zu Fragen geführt hat. Daher die bessere Aufschlüsselung. «Die alte und neue Version des Beleuchtenden Berichts sind vorhanden und klar gekennzeichnet.» Mit der «verbesserten Darstellung» wurde die Vorlage laut Tanner auch nicht verändert, «sondern dieser Teil ist transparenter und informativer dargestellt».
(bn)
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