Viel Kritik auch an der überarbeiteten Abwasser-Vorlage

(Bild: buebikernews)
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An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 13. September 2023 im Geissbergsaal Wolfhausen haben die Bubiker Stimmberechtigten die neue Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebV) relativ knapp mit 90 Stimmen von 141 Anwesenden angenommen. Ein Antrag auf Urnenabstimmung verfehlte mit 44 Stimmen das notwenige Quorum von 47 Stimmen nur hachdünn.


Das Thema Abwasssergebühren ist in Bubikon umstritten: Eine erste Vorlage für eine neue Verordnung kam bereits im September 2020 vor eine Gemeindeversammlung, wurde dann aber vom Gemeinderat noch während der Versammlung zurückgezogen, nachdem sich aus der heftig geführten Diskussion eine Ablehnung abgezeichnet hatte. Aus diesem Grund gilt bis heute noch die Verordnung aus dem Jahre 2010. Diese kennt lediglich eine Verbrauchsgebühr von aktuell 4.65 Franken pro Kubikmeter Wasserbezug. Eine Grundgebühr und eine verursachergerechte Regenabwassergebühr fehle seit Jahren, und für die Gesamtbevölkerung sei der Mengenpreis von 4.65 Franken nicht zufriedenstellend, schreibt der Gemeinderat im beleuchtenden Bericht.

 

Verordnung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft

An der Gemeindeversammlung vertrat – wie bereits schon 2020 – Gemeinderat Martin Kurt, Vorsteher Tiefbau und Werke, das Geschäft. Die neue Gebührenverordnung für Siedlungsentwässerung behebt laut dem Gemeinderat die heutigen Mängel. Sie sei mit all den Rückmeldungen aus der Bevölkerung, den neuesten Empfehlungen des Branchenverbandes (VSA), Wegleitung der Vorlage zur Siedlungsentwässerungsverordnung Kanton Zürich (AWEL) und Preisüberwacher, durch Fachgremien verursachergerecht erarbeitet worden.

Neu wird eine Grundgebühr erhoben. Diese beträgt 0.72 Franken pro Quadratmeter entwässerte befestigte Fläche gemäss amtlicher Vermessung. Dazu kommt eine Mengengebühr als Summe zweier Komponenten, nämlich: als Regenabwassergebühr pro angeschlossenes Grundstück, aufgrund der effektiv entwässerten Fläche, welche auf Basis der befestigten Fläche gemäss amtlicher Vermessung erhoben wird, und als Schmutzabwassergebühr aufgrund des genutzten Wassers (Verbrauch in m3) zuzüglich der Mehrwertsteuer. Dabei soll die Regenabwassergebühr ungefähr ein Drittel des Gesamtertrages an den Benutzungsgebühren ausmachen. Der Rest von etwa zwei Dritteln entfällt auf die Schmutzabwassergebühr. Die Höhe der Benutzungsgebühr (Mengengebühr und Grundgebühr) wird durch die laufenden Kosten und die anstehenden Investitionen bestimmt und durch den Gemeinderat jährlich festgelegt. Schliesslich wird auch die Anschlussgebühr neu geregelt.

 

Mit der neuen Gebührenverordnung, die per 1. Januar 2024 in Kraft tritt, werden laut dem Gemeinderat grundsätzlich keine Mehreinnahmen zum heutigen Gesamtertrag von rund 2 Millionen Franken erzielt. Es gebe jedoch eine verursachergerechte Umlagerung, die unter anderem das Regenabwasser berücksichtigt. Dies führe unweigerlich bei grossflächigen Grundstücken mit einem hohen Versiegelungsgrad (zum Beispiel Gewerbe) zu Mehrkosten, wo jahrelang eingespart wurde. Im neuen Jahr wird alle Eigentümern zunächst eine provisorische Akontorechnung mit den Berechnungsgrundlagen zugestellt, über die dann im Bedarfsfall mit der Verwaltung diskutiert werden kann.

 

Preisüberwacher zustimmend, aber kritisch

Seitens des Preisüberwachers lag eine Stellungnahme vor, die zwar zum Modell zustimmend, jedoch auch kritisch lautet:  «Da die Abwassergebühren der Gemeinde Bubikon sehr hoch sind, legt der Preisüberwacher der Gemeinde nahe, Massnahmen zu ergreifen, die dazu dienen, Kostenersparnisse zu erzielen und die Gebühren regelmässig einer vertieften Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls zu senken.» Die Bubiker Rechnungsprüfungskommission empfahl Annahme der Vorlage. Von den Bubiker Parteien hatten sich FDP, SP und Mitte für die Vorlage ausgesprochen, die SVP hingegen «entschieden dagegen».

 

Alles andere als «ruhig und gut»

 

In der fast zweistündigen, heftigen Diskussion bestätigte sich, dass der «Zürcher Oberländer» mit seiner vor ein paar Tagen publizierten Einschätzung, die Ausgangslage für die Vorlage sei jetzt «ruhig und gut», völlig daneben lag. Auch die neue, überarbeitete Verordnung wurde in zahlreichen Voten als «kompliziert» und «bürokratisch» kritisiert. Namentlich wurde befürchtet, dass die Berechnungen für die einzelnen Grundstücke einen immensen Verwaltungsaufwand bringen würden. Insgesamt drei Änderungsanträge wurden gestellt, zwei davon vom bekannten Gemeinderatskritiker Eric Meili, der jene Eigentümer, die Regenwasser in Zisternen für ihre Toiletten sammeln, vom Gebührenregime ausgenommen sehen wollte. Einer dieser Anträge wurde vom Gemeinderat nach interner Diskussion als «unzulässig» beurteilt. Schliesslich zog Meili aber vor der Abstimmung beide Anträge zurück. Auch ein dritter Antrag, der Kies- und Sickerplätze vom Regime ausnehmen wollte, wurde schliesslich wieder zurückgezogen.

 

In der Abstimmung fand der Antrag des Gemeinderates 90 befürwortende Stimmen. Ein Gegenmehr wurde nicht erhoben, die – relativ knappe – Annahme bei (nachgezählten) 141 Anwesenden war aber offensichtlich. Nur ganz hauchdünn verpasste ein weiterer Antrag auf Urnenabstimmung das Quorum von einem Drittel der Anwesenden. Notwendig gewesen wären 47 Stmmen, der Antrag kam auf 44 Stimmen.

 

Spannend wird sicher auch die nächste Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023: Hier ist, wie Gemeindepräsident Hans Christain Angele ankündigte, nicht nur über das Budget und den Steuerfuss abzustimmen, sondern auch über einen noch nicht bezifferten, aber offenbar happigen Nachtragskredit für den Höslikreisel.


(bn)
 

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