«Verursachergerechte Kosten für die Siedlungsentwässerung»

(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

 

Der Gemeinderat hat in einer Medienmitteilung nochmals die Grundzüge der neuen Gebührenverordnung für die Siedlungsentwässwerung dargelegt, die am 13. September 2023 einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung (19.30 Uhr, Geissbergsaal) vorgelegt wird.


In Bubikon werden die Siedlungsentwässerungsanlagen von der Gemeinde unterhalten. Die anfallenden Kosten für Sanierungs- und Ausbauarbeiten werden vollumfänglich aus Gebührenein-
nahmen der Haushalte und Gewerbebetriebe gedeckt. Mit der Benutzungsgebühr erzielt die Gemeinde jährlich einen Betrag von rund 2 Millionen Franken.


Die aktuelle Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen sieht eine Benutzungsgebühr
mit einem Mengenpreis von 4.65 Franken pro Kubikmeter vor. Eine Regenabwassergebühr wurde bisher nicht erhoben. Gemäss dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich fallen jedoch ungefähr ein Drittel der gesamten Kosten der Siedlungsentwässe rung auf die Regenwasserentsorgung.


Dass die Gemeinde keine Regenwassergebühr einfordert, entspricht nicht mehr der aktuellen Empfehlung von Branchenverband und Preisüberwacher. «Auch Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen, dass die aktuelle Berechnung nicht zufriedenstellend ist», schreibt der Gemeinderat.


Neue Grundgebühr für Regenwasser


Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Gemeinde Bubikon die Gebührenverordnung für die Siedlungsentwässerung überarbeitet. Die Anpassung des Gebührenmodells solle «grundsätzlich ertragsneutral» erfolgen. Geplant ist eine verursachergerechte Umlagerung. Neu soll die Benutzungsgebühr aufgeteilt werden in eine Schmutzabwassergebühr, welche ungefähr zwei Drittel
des Gesamtertrages ausmacht, und einer Regenabwassergebühr, welche einen Drittel aus-
macht.


Die Schmutzabwassergebühr wird im Staffeltarif auf Grundlage des genutzten Wasserverbrauchs berechnet – je mehr verbraucht wird, desto tiefer der Tarif. Die Regenabwassergebühr wird aufgrund der bebauten bzw. versiegelten Flächen berechnet. Die neue Verordnung sieht
0.72 Franken pro Quadratmeter vor. «In der Folge führt die neue Berechnung zu Mehrkosten bei Grundstücken mit grossen Versiegelungsflächen. Betroffen sind insbesondere grössere Gewerbeliegenschaften, deren Eigentümer bisher auf Kosten der Liegenschaftsbesitzer mit geringem Regenwasserabfluss entlastet wurden», schreibt der Gemeinderat: «Die Eigentümer kleinerer Liegenschaften wie zum Beispiel Einfamilienhäuser bezahlen indessen tendenziell weniger als heute.»

Anwendungsbeispiele

 

Die Eigentümerschaft eines Einfamilienhauses mit einer versiegelten Fläche von 166 m2 und einem Wasserverbrauch von 221 m3 bezahlt neu nur noch 2.50 Franken pro Kubikmeter Schmutzwasser (bisher 4.65 Franken). Dafür fallen neu Gebühren in der Höhe von rund 120 Franken für die Entsorgung des Regenwassers an. In diesem Beispiel sinken die Gesamtkosten gegenüber heute um rund 280 Franken pro Jahr.


Ein Gewerbebetrieb mit einem Wasserverbrauch von 72 m3 und einer versiegelten Fläche von 1’643 m3 bezahlte bisher für die Entsorgung seines Schmutzwassers 335 Franken. Die neue Ge-
bühr, welche neben der Entsorgung des Schmutzwassers neu auch die Entsorgung des Regenwassers miteinschliesst, beträgt rund 1'445 Franken, wobei die Kosten durch individuelle Mass-
nahmen wie z. B. Retentions- oder Versickerungsanlagen reduziert werden können.


Auch Anschlussgebühr wird angepasst


Die Anschlussgebühr wird ebenfalls angepasst und verursachergerecht berechnet. Sie wird, ähnlich wie die Regenwassergebühr, pro Quadratmeter der effektiv versiegelten Fläche erhoben und nicht mehr wie bisher nach dem Gebäudeversicherungswert. Für die meisten Liegen-
schaftstypen werden die Anschlussgebühren ähnlich hoch sein wie nach dem bisherigen Bemessungssystem.


(pd/bn)

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