Gemeinde nicht mehr Aufsichtsbehörde über Hans und Tilly Eichenberger-Stiftung

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Kann eine gemeinnützige Stiftung vom Gemeinderat operativ geführt und gleichzeitig aufsichtsrechtlich überwacht werden? Diese Frage wurde anscheinend in Bubikon über die vergangenen Jahre unterschiedlich beurteilt.

 

Die Bubiker Hans und Tilly Eichenberger-Stifung wurde 1990 ins Handelsregister eingetragen. Sie bezweckt «finanzielle Hilfe für arme, kranke, sowie durch Unfall, Krankheit oder Katastrophe in Not geratene Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bubikon» sowie «angemessene Unterstützung von unbemittelten Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Bubikon». 2017 wurde der im Handelsregister eingetragene Stiftungszweck erweitert: Neu beinhaltet er auch «die Finanzierung von jährlich 1'500 Flaschen Wein oder Traubensaft für die Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime in der Gemeinde.» Bei der Berechnung des Totals werde die Menge Traubensaft nur zu 50 Prozent angerechnet, heisst es laut Handelsregistereintrag weiter.

 

Gemäss Stiftungsurkunde sollen dem Stiftungsrat jeweils der Gemeindeschreiber bzw. die Gemeindeschreiberin von Bubikon, ein in Bubikon praktizierender Arzt bzw. eine Ärztin, ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin der Spitex-Organistaion und ein reformierter Pfarrer bzw. eine Pfarrerin der Gemeinde Bubikon angehören. Oft wurde die Stiftung sogar vom amtierende Gemeindepräsidenten bzw. der Gemeindepräsidentin präsidiert. Eine reichlich seltsame Konstellation, denn als Aufsichtsbehörde über die Stiftung amtierte seit ihrer Gründung gleichzeitig die «Gemeinde Bubikon», welche sich somit quasi selber beaufsichtigte.

 

Diese traditionelle Doppelrolle des Gemeinderats – Aufsicht und gleichzeitig operative Führung der Stiftung – änderte sich aber offenbar 2018: Der damals neugewählte Gemeinderat unter Gemeindepräsidentin Andrea Keller mochte die Verantwortung für die Stiftung nicht mehr übernehmen, wie aus einem Gemeinderatsbeschluss vom Oktober 2022 hervorgeht: Darin ist von einer «Ablehnung der weiteren Einsitznahme von Seiten des Gemeinderates» die Rede. «Der Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2018 hatte damals ...zu stark negativen Reaktionen bei den engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern geführt», schrieb der 2022 erneuerte Gemeinderat kurz nach Amtsübernahme.

 

Es fand am 5. Oktober 2022 auf dessen Wunsch hin eine Besprechnung mit Bruno Franceschini, dem früheren Gemeindepräsidenten, zwecks «erneuter Übernahme des Vorsitzes und die des Aktuars (der Stiftung)» statt. Franceschini und sein früherer Gemeindeschreiber Matthias Willener, obwohl nicht mehr in ihren Gemeindeämtern tätig, hatten als Präsident und Aktuar der Stiftung «der guten Sache halber nach dem Gemeinderatsentscheid von 2018 weitergeführt», wollten nun aber «aus verschiedenen Gründen» ihre Stiftungsämter «wieder abgeben».

 

Beim neuen Gemeindepräsidenten Hans Christian Angele stiessen sie dabei auf offene Ohren: Er legte dem neuen Gemeinderat umgehend einen Beschluss vor, in dem es hiess: «Die Gemeinde übernimmt wieder die operative Führung der Eichenberger-Stiftung». Der Beschluss wurde bereits am 26. Oktober 2022 verabschiedet, und Angele liess sich am 3. Februar 2023 als neuer Stiftungsratspräsident ins Handelsregister eintragen. Ein Kadermitarbeiter der Gemeindeverwaltung löste Matthias Willener als Aktuar ab.

 

Stiftungsaufsicht jetzt beim Kanton Zürich

 

Bereits wenige Monate später ist nun aber alles wieder ganz anders: Im Rahmen der Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2022 und des Tätigkeitsberichtes 2022 musste der Gemeinderat am 31. Mai 2023 als «kommunale Aufsichtsbehörde der Hans und Tilly Eichenberger-Stiftung» feststellen: «Kommunale Stiftungen werden ab 1. Juli 2023 nicht mehr von der jeweiligen Gemeinde, sondern grundsätzlich von der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) beaufsichtigt.» Eine entsprechende Änderung im Handelsregister erfolgte denn auch bereits per 3. Juli 2023.

 

Gemeindeschreiber Urs Tanner bestätigt gegenüber buebikernews: Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom Mai 2023 habe der Gemeinderat – unter Ausstand des Gemendepräsidenten – «ein letztes Mal die Jahresrechnung der Hans und Tilly Eichenberger-Stiftung abgenommen.» Künftig werde die Abnahme und Aufsicht der Stiftung durch kantonale Aufsicht wahrgenommen. Der vom Gemeinderat im Oktober 2022 beschlossene Wiedereinsitz in die Hans und Tilly Eichenberger-Stiftung werde aber «weiterhin so bleiben».

(bn)

 

 

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